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Lebensversicherung rückabwickeln

Versicherungen können bei mangelhaften Belehrungen Widersprüche ihrer Kunden nicht ablehnen, erklärt die Verbraucherzentrale.

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Junger Mann sitzt am Wohnzimmertisch vor dem Laptop und füllt Dokumente aus. Bild: IMAGO / Westend61

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Hamburg (dpa/tmn). Eine Lebensversicherung zu kündigen, ist für Kunden oft mit Verlusten verbunden. In bestimmten Fällen können sie den Vertrag aber günstiger rückabwickeln, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. Denn Widerspruchsbelehrungen in Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, sind oft fehlerhaft. In solchen Fällen ist das Widerspruchsrecht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zeitlich nicht begrenzt (Aktenzeichen: IV ZR 76/11).

Bei fehlerhaften Belehrungen müssen Versicherer alles zurückzahlen

Fehlerhaft sind demnach etwa Belehrungen, die Kunden vorschreiben, ihren Widerspruch per Brief erklären zu müssen. Nach Angaben der Experten können Verbraucher auch mit einer Mail widersprechen. Außerdem muss die Belehrung einen Hinweis enthalten, dass zur Wahrung der Widerspruchsfrist das rechtzeitige Absenden des Widerspruches genügt. Auch dies hat der BGH entschieden.

Versicherungen können bei mangelhaften Belehrungen Widersprüche ihrer Kunden nicht ablehnen, erklärt die Verbraucherzentrale. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt, Versicherungsnehmer bekommen ihre eingezahlten Prämien plus Zinsen wieder. Nur die Summe für den Versicherungsschutz dürfen Versicherer einbehalten.

Weitere Informationen

juris.bundesgerichtshof.de
Urteil des BGH

www.bundderversicherten.de
Musterbriefe des Bund der Versicherten (u.a. für Widerruf)

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