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Lohnt sich eine private Unfallversicherung?

Große Unterschied bei Kosten und Leistung: Verbraucherschützer verraten, wer sie braucht und worauf es beim Abschluss ankommt.

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Unfallwarnschild vor einem beschädigten Auto. Bild: IMAGO / Panthermedia / juefraphoto

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Mainz (dpa/tmn). Ein schwerer Unfall kann die Gesundheit dauerhaft beeinträchtigen. Um die finanziellen Folgen abzufedern, schließen viele Menschen eine private Unfallversicherung ab. Wichtig dabei: Die Beitrags- und Leistungsunterschiede von Unfallversicherungen sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gravierend. Daher lohnt es sich, Preise zu vergleichen.

Wichtig ist eine private Unfallversicherung zum Beispiel für Selbstständige, Menschen, die nicht berufstätig sind, oder Menschen mit hohem Unfallrisiko. Außerdem für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Auch für Aktivitäten in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub kann der Abschluss sinnvoll sein.

Wie hoch sollte die Absicherung sein?

Die wichtigste Leistung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, der Invaliditätsleistung. Voraussetzung dafür ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Das ist der Fall, wenn die Unfallfolgen voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleiben und eine Besserung nicht zu erwarten ist.

Eine ausreichende Invaliditätsgrundsumme orientiert sich bei Berufstätigen an Alter und Einkommen: 30-Jährige sollten den Angaben zufolge ein sechsfaches Bruttojahreseinkommen absichern, 40-Jährige ein fünffaches Bruttojahreseinkommen und 50-Jährige ein vierfaches Bruttojahreseinkommen.

Wann die gesetzliche Unfallversicherung hilft

Wer als Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder dem Heimweg verunglückt, ist automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) versichert. Die Unfallversicherung leistet auch bei Unfällen am Arbeitsplatz. Versichert sind unter anderem auch Kindergartenkinder, Schüler und Studierende. Weitere Informationen auf www.dguv.de

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