Oldenburg (drv). Rentenversicherte, die unverschuldet Opfer eines Unfalles geworden sind, können daraus entstandene Nachteile bei ihren Rentenansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen. Nachteile können entstehen, wenn Versicherte wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben oder Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft auf Antrag, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können, um eventuelle Verluste bei den Rentenansprüchen wieder auszugleichen.
Weitere Informationen gibt es unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 sowie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
