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Mieter oder Vermieter – wer trägt die Kosten für den CO2-Preis?

Die Zusatzkosten für den CO2-Preis können bisher in voller Höhe auf Mieter umgelegt werden. Eine unfaire Verteilung, findet die SPD.

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Heizungsmonteur prüft Heizungsanlage. Bild: IMAGO / Panthermedia / Kzenon

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Berlin (dpa). Er ist gerade mal wenige Tage alt, sorgt aber seit längerem für ein Dilemma in der großen Koalition: der CO2-Preis auf Öl und Gas. Seit 1. Januar ist er fällig, und seit Monaten sind sich SPD und Union uneins darüber, wer denn nun die Zusatzkosten, die er verursacht, zahlen soll. Mieter oder Vermieter?

Nun sieht sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) gezwungen, erneut den Ernst der Lage zu betonen. Wenn nicht bis Februar eine Einigung mit der Union erzielt werde, würden künftig alleine die Mieter die Zusatzkosten für den zum 1. Januar eingeführten Klima-Preis tragen, sagte Schulze bei einer Online-Pressekonferenz mit dem Deutschen Mieterbund.

CO2-Preis gilt seit 1. Januar

Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es seit dem 1. Januar einen nationalen CO2-Preis für Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zunächst 25 Euro zahlen. Der Preis wird an die Kunden weitergegeben. Die Verbraucher sollen an anderer Stelle entlastet werden, etwa beim Strompreis oder Wohngeld.

Zusatzkosten können bisher auf Mieter umgelegt werden

Bislang ist es rechtlich so geregelt, dass Vermieter die Zusatzkosten in voller Höhe auf die Mieter umlegen können. Die SPD will die Kostenhöhe für Mieter begrenzen. Schulze nannte die aktuelle Regelung „unfair und unverantwortlich“, sie betreffe in Deutschland 60 Prozent aller Haushalte. Ein CO2-Preis, der nur Mieter belaste, erreiche nicht die gewünschte „Lenkungswirkung“ hin zu umweltfreundlicheren Energiesystemen.

Das Ministerium rechnet vor, dass der neu eingeführte CO2-Preis auf Öl und Gas etwa für eine alleinlebende Rentnerin auf dem Land, die zur Miete wohnt und ein Auto besitzt, Mehrausgaben von rund 121 Euro im Jahr 2021 bedeuten würde. Wenn Mieter und Vermieter sich die Kosten teilten, wie es das Modell der SPD-geführten Ministerien vorsieht, würde die Rentnerin 45 Euro sparen.


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