Hamburg (BdV). Schäden am eigenen Besitz sind oft mit Ärger und Kosten verbunden. Wer eine passende Versicherung abgeschlossen hat, kann zumindest die finanziellen Folgen eindämmen. Damit die Schadenabwicklung möglichst reibungslos verläuft, sollten Betroffene einiges beachten. „Nach einem Schaden ist schnelles, aber überlegtes Handeln gefragt“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Schritt 1: Folgeschäden verhindern
Versicherte müssen zunächst dafür sorgen, dass keine weiteren Schäden entstehen – etwa indem sie ein beschädigtes Fenster provisorisch sichern. Dabei gilt jedoch: Niemand sollte sich selbst in Gefahr bringen, um Folgeschäden zu verhindern. Wichtig ist es zudem, den Versicherer schnellstmöglich über den Schaden zu informieren – idealerweise schriftlich. Empfehlenswert ist zunächst ein telefonischer Kontakt mit der zuständigen Schadenabteilung. Dort erhalten Versicherte in der Regel weitere Hinweise zum Vorgehen sowie die notwendigen Formulare. „Es ist sinnvoll, sich den Namen der Ansprechperson und die Schadennummer direkt zu notieren“, rät Verbraucherschützerin Boss.
Beschädigte Gegenstände oder die Schadenstelle sollten möglichst nicht verändert werden, ohne das Vorgehen vorab mit dem Versicherer abzustimmen. Versicherer haben das Recht, den Schaden genau zu prüfen. Werden Schäden voreilig und ohne Absprache beseitigt, kann sich dies im schlimmsten Fall auf die Entschädigung auswirken. Lassen sich Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden nicht aufschieben, sollten Betroffene den Zustand sorgfältig dokumentieren – am besten mit Fotos und Videos – und beschädigte Gegenstände aufbewahren.
Achtung: Steht der Schaden im Zusammenhang mit einer Straftat, etwa nach einem Einbruch, sollte unverzüglich die Polizei verständigt werden. Wichtig dabei: Vorher möglichst nichts verändern!
Schritt 2: Alle Infos und Belege an die Versicherung senden
Versicherte müssen dem Versicherungsunternehmen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, damit der Anspruch geprüft werden kann. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, Kaufbelege oder andere Nachweise über beschädigte, zerstörte oder gestohlene Gegenstände. Es empfiehlt sich daher, Unterlagen zu wertvollen Dingen dauerhaft aufzubewahren. Auch Fotos, Videos oder Gutachten können hilfreich sein. „Falls keine Belege vorhanden sind, können unter Umständen auch Zeugenaussagen den Besitz nachweisen“, sagt Boss.
Weitere Tipps zum richtigen Verhalten im Schadenfall enthält das kostenlose Infoblatt des BdV.
Wenn es bei der Schadenregulierung zu Problemen kommt, unterstützt der BdV seine Mitglieder.
