Hamburg (BdV/tr). Nach einem Rohrbruch erleben viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer eine böse Überraschung: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt zwar die Reparatur des beschädigten Rohrstücks, nicht aber vorsorgliche Sanierungsarbeiten an der übrigen Leitung. „Viele Versicherte gehen fälschlicherweise davon aus, dass beispielsweise nach einem Rohrbruch im Bad gleich alle Leitungen in diesem Raum erneuert werden“, sagt Meike Voß, Teamleiterin der Beratung beim Bund der Versicherten (BdV). „Tatsächlich zahlt die Versicherung nur für die unmittelbar schadenbedingten Reparaturen.“
Kommt es zu einem versicherten Leitungswasserschaden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für dessen Beseitigung und den Austausch der konkret betroffenen Rohrteile. Empfehlen Handwerksbetriebe jedoch, weitere Leitungsabschnitte vorsorglich zu erneuern, gelten diese Arbeiten als Instandhaltung oder Sanierung – und sind damit nicht versichert. Gerade bei älteren Rohrsystemen ist eine umfassendere Erneuerung oft sinnvoll, um Folgeschäden zu vermeiden. Die zusätzlichen Kosten müssen Eigentümerinnen und Eigentümer jedoch in der Regel selbst tragen.
Modernisierungen aufzuschieben, kann riskant sein
Der BdV weist darauf hin, dass Versicherte grundsätzlich verpflichtet sind, ihre Wasser führenden Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Werden notwendige Wartungen oder Reparaturen unterlassen, kann der Versicherer im Schadenfall Leistungen kürzen oder sogar verweigern.
Zudem haben Versicherungsunternehmen nach einem regulierten Schaden ein Sonderkündigungsrecht. „Wer notwendige Modernisierungen aufschiebt, riskiert nicht nur weitere Schäden, sondern im schlimmsten Fall auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Deshalb sollten Eigentümerinnen und Eigentümer den Zustand ihrer Leitungen regelmäßig prüfen lassen und rechtzeitig handeln“, sagt Voß.
- Ein BdV-Infoblatt zum Verhalten im Schadenfall in einer Sachversicherung gibt es hier.
- Mehr Klarheit: So bringt die Sanierung steuerliche Vorteile
