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Neue Umzugspauschalen

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Umzugspauschalen veröffentlicht. Spedition, Fahrtkosten, Nachhilfe – was sich so alles absetzen lässt.

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Frauenhand beschriftet einen Umzugskarton. Bildnachweis: stocksy.com © Suzanne Clements

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Berlin (dpa/tmn). Wer jobbedingt die Wohnung wechselt, hat gute Chancen, dadurch seine Steuern zu reduzieren. Neben Einzelkosten, etwa für einen Makler, Fahrtkosten oder Ausgaben für die Spedition ist zusätzlich ein Pauschbetrag für "sonstige Umzugskosten" abziehbar, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Im September 2018 hat das Bundesfinanzministerium aktuelle Umzugspauschalen veröffentlicht, die bereits für Umzüge seit dem 1. März 2018 gelten.

Für Ledige wird eine Pauschale von 787 Euro, für Ehepaare ein Betrag von 1573 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied – etwa bei Kindern – 347 Euro anerkannt (BMF-Schreiben vom 21. September 2018).

"Den Steuerbonus sollte man nicht unterschätzen"

Benötigen die Kinder Nachhilfeunterricht, weil die neue Schule im Unterrichtsstoff weiter ist oder andere Schwerpunkte setzt, kann man auch diese Kosten geltend machen. Für Umzüge seit dem 1. März 2018 werden Aufwendungen für Nachhilfe für jedes Kind bis zum Höchstbetrag von 1.984 Euro berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgte, weil beispielsweise erstmals eine Arbeit aufgenommen oder der Job gewechselt wurde oder sich durch den Umzug die Fahrtzeit zur Arbeit deutlich verkürzt.

Wer aus privaten Gründen Haus oder Wohnung wechselt, kann die Kosten für das Umzugsunternehmen als haushaltsnahe Dienstleistung sowie die vom Profi vorgenommenen Reparaturen als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung ansetzen. "Den Steuerbonus sollte man nicht unterschätzen", sagt Klocke. Mit Handwerkerleistungen lassen sich bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt sparen, für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt die maximale Steuerersparnis sogar bis zu 4.000 Euro pro Jahr.

Weitere Informationen:

www.finanztip.de

Finanztip Artikel: "So setzen sie ihre Kosten für den beruflichen Umzug ab"

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