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Worauf Sie bei der Maklerwahl achten sollten

Für den Verkaufserfolg einer Immobilie kann die Wahl eines geeigneten Maklers entscheidend sein. Was Sie berücksichtigen sollten.

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Zwei Männer in Anzügen schütteln sich die Hände über einem Tisch, auf dem ein Hausmodell und ein Kaufvertrag mit Stift liegen. Im Hintergrund hält eine Frau einen Hausschlüssel in die Luft.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Eine Immobilie auf eigene Faust zu verkaufen, kann funktionieren. Wer es professionell angehen und den Aufwand bis zur Vertragsunterschrift lieber einem Experten überlassen möchte, kann einen Makler damit beauftragen. Dieser kann dann etwa den Verkaufspreis realistisch einschätzen, Unterlagen beschaffen, Exposés erstellen und Besichtigungen durchführen. Doch worauf achten bei der Auswahl eines geeigneten Maklers? Die Zeitschrift „Stiftung Warentest Finanzen“ (Ausgabe 11/2026) gibt einige Tipps an die Hand:

Auf Fachkenntnisse achten

Die Berufsbezeichnung des Immobilienmaklers ist nicht geschützt, Ausbildung oder Studium sind also nicht zwingend notwendig. Die fachliche Qualifikation eines Maklers können Interessierte aber zum Beispiel an der Mitgliedschaft im Branchenverband Immobilienverband Deutschland (IVD) erkennen. Dafür sind nämlich eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung plus drei Jahre Berufserfahrung notwendig. Auf ein professionelles Auftreten sollten Kundinnen und Kunden zudem auch achten.

Ist ein stimmiges Konzept vorhanden? 

Prüfen Sie, ob der Makler Immobilien im Angebot hat, die zu Ihrem Verkaufsobjekt passen. Zudem sollte eine passende Vermarktungsstrategie vorhanden sein. Makler können Inserate nämlich nicht nur bei gängigen Online-Portalen einstellen, sondern diese auch über eigene Datenbanken, lokale Zeitungen, soziale Medien oder andere Kanäle bewerben.

Die Laufzeit des Vertrags begrenzen

Auch bei der Gestaltung des Maklervertrags sollten Kundinnen und Kunden aufpassen. Die Provision, die der Makler für seine Tätigkeit erhält, liegt häufig beim gesetzlich gedeckelten Maximalwert von 7,14 Prozent. Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten. Vielleicht lohnt sich vor Vertragsschluss eine Verhandlung. Zudem sollte die Vertragslaufzeit – vor allem bei einem Alleinauftrag – auf drei bis vier Monate begrenzt sein. Wer mit der Arbeit des Dienstleisters nicht zufrieden ist, kann den Anbieter so schneller wechseln.

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