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„Ölheizungen ab 2026 verboten“ ist irreführend

Unternehmen dürfen nicht mit der Behauptung werben, dass Ölheizungen schon bald verboten seien. Denn das stimmt so nicht.

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Heizungsmonteur prüft Heizungsanlage. Bild: IMAGO / Panthermedia / Kzenon

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Bad Homburg (dpa). Die Wettbewerbszentrale ist gegen Werbeaussagen zu Ölheizungen vorgegangen. Die pauschale Behauptung eines Verbots von Ölheizungen ab 2026 sei irreführend, kritisierte die Selbstkontrolleinrichtung der Wirtschaft in Bad Homburg. In allen fünf beanstandeten Fällen sei die Werbung umgestellt worden, Unterlassungserklärungen seien abgegeben worden.

Wettbewerbszentrale kritisiert irreführende Werbung

Die Wettbewerbszentrale monierte vor allem folgenden Aussagen: „Heizöl ist ab 2026 verboten“ oder „Ab 2026 sind Ölheizungen verboten“. Damit werde suggeriert, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Ölheizungen ausgetauscht werden müssten. Dies sei aber nicht richtig. Die Rechtslage sei wegen verschiedener Ausnahmen differenzierter.

Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Heizölbranche

„Die Verbreitung der unzutreffenden Behauptung, dass Ölheizungen schon bald verboten seien, kann Verbraucher dazu verleiten, übereilt nicht sachgerechte Entscheidungen von erheblicher finanzieller Bedeutung zu treffen“, erläuterte Britta Bröker von der Wettbewerbszentrale. Dadurch werde der Wettbewerb in unzulässiger Weise zu Lasten der Heizölbranche verzerrt. Auch die Aussage „Verbot für den Einbau von Ölheizungen ab 2026“ wurde beanstandet.

Rechstlage zu Ölheizungen

Ölheizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden beziehungsweise älter als 30 Jahre sind, dürfen laut Gesetz nicht mehr betrieben werden. Den Angaben zufolge sind in bestimmten Fällen aber Ausnahmen vorgesehen.

Zudem dürfen Ölheizungen auch nach dem 1. Januar 2026 noch eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Es können sogar noch reine Ölheizungen eingebaut werden, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können.


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