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Pfändungsschutz kaum genutzt

Private Rentenversicherungen: Versicherte nutzen Möglichkeit zu Schutz vor Hartz 4 und Pfändung kaum

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Junger Mann sitzt am Wohnzimmertisch vor dem Laptop und füllt Dokumente aus. Bild: IMAGO / Westend61

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Wer eine private Rentenversicherung oder eine Kapitallebensversicherung besitzt, kann diese „Hartz-4-sicher“ machen und wer Bescheid weiß, kann die Rücklage fürs Alter auch vor einer Pfändung schützen. Zahlen der DEBEKA, die ihrevorsorge.de vorliegen, belegen allerdings: Diese Möglichkeiten werden kaum genutzt.

Das ist wohl der Albtraum von allen, die mit einer private Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung fürs Alter vorsorgen. Da spart man jahrelang, um im Alter etwas besser dazustehen – und dann wird die Altersvorsorge weggepfändet – etwa weil man einen Kreditvertrag nicht vorübergehend nicht bedienen kann. Vergleichbares kann einem auch passieren, wenn man Arbeitslosengeld 2 beantragt. Dann muss eine private Renten- oder Kapitallebensversicherung möglicherweise „geschlachtet“ werden – und erst wenn das angesparte Kapital aufgebraucht ist, zahlen die Ämter ALG 2.

Versicherungsverträge pfändungssicher machen

Doch vor solchen wirklich gewordenen Albträumen kann man sich schützen, indem die Versicherungsverträge angepasst werden. Private Rentenversicherungen können schon seit 2007 pfändungssicher gemacht werden. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem muss der Vertrag so gestaltet werden, dass später nur die Zahlung einer lebenslangen Altersrente möglich ist.

Und ein Hartz-4-Schutz für Kapitallebensversicherungen, aber auch für ganz normale Sparverträge, ist schon seit 2005 möglich. Auch dafür müssen die Verträge vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld 2 so angepasst werden, dass eine Auszahlung der Leistungen erst im Alter erfolgen kann.

Sicherung durch Vertragsanpassung in der Praxis kaum genutzt

Beide Sicherungs-Varianten spielen in der Praxis bislang kaum eine Rolle. Das belegen Zahlen, die die DEBEKA diesem Portal zur Verfügung gestellt hat. Danach sind bei diesem Unternehmen seit 2007 nur 363 Rentenversicherungsverträge durch Vertragsanpassung pfändungssicher gemacht worden. Der Hartz-4-Schutz wurde 3.716 mal genutzt.

Zum Vergleich: Im Geschäftsbericht für 2018 weist die DEBEKA 1.308.093 Kapitalversicherungen einschließlich Vermögensbildungsversicherungen und 1.789.966 Rentenversicherungen einschließlich Berufsunfähigkeits-Versicherungen und fondsgebundenen Rentenversicherungen aus.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hatte zuvor übrigens auf unsere Anfrage erklärt, dass ihm keine entsprechenden Daten vorlägen.

Weitere Informationen

Wie Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen vor einer Pfändung und für den Fall des Hartz-4-Bezugs geschützt werden können, können Sie hier nachlesen.


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