Berlin/Bonn (dpa). Verbraucherschützer fordern mehr Tempo bei der Begrenzung von Provisionen beim Verkauf von Lebensversicherungen. „Der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums, Provisionen der Vermittler zu begrenzen, muss endlich umgesetzt werden“, sagte der Versicherungsexperte Lars Gatschke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Dadurch können die Kosten von Kapitallebensversicherungen sinken, wenn die Unternehmen die Einsparungen an ihre Kunden weitergeben.“
Begrenzung der Provision als Zwischenschritt zum Provisionsverbot
Zwar setzen sich Verbraucherschützer schon seit langem für ein Provisionsverbot ein. „Aber eine Begrenzung wäre ein sinnvoller Zwischenschritt dahin“, meinte Gatschke. „Bestehende Regelungen sind jedenfalls nicht geeignet, Fehlanreize im Vertrieb zu vermeiden.“
Die Verzinsung des Altersvorsorge-Klassikers sinkt seit geraumer Zeit, weil die Versicherer wegen der Zinsflaute am Finanzmarkt immer geringere Erträge erwirtschaften. Je schmaler die Rendite einer Lebensversicherung ausfällt, desto stärker fallen die Kosten ins Gewicht.
Bundesfinanzministerium hat Deckelung der Provisionen vorgeschlagen
Das Bundesfinanzministerium hatte im Sommer vorgeschlagen, die Provisionen zu deckeln, die Versicherer ihren Vermittlern zahlen. Auch die Finanzaufsicht Bafin hat sich im Rahmen der Auslegung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) für eine Begrenzung ausgesprochen.
„Sollte eine Entscheidung des Gesetzgebers zu lange dauern, müsste die Bafin unter Umständen aktiv werden, um Fehlanreize beim provisionsgestützten Vertrieb zu vermeiden“, hatte der Chef der Versicherungsaufsicht, Frank Grund, jüngst der Deutschen Presse-Agentur gesagt.
Vorschläge des Bafin zur Höhe von Provisionen
Die Bafin schlägt eine Abschlussprovision von 2,5 Prozent der Beiträge vor, die Kunden während der Laufzeit des Vertrages zahlen. Darin enthalten ist die sogenannte Bestandsprovision. Diese bekommt der Vermittler dafür, dass die Versicherung nicht gekündigt wird. Hinzu können weitere 1,5 Prozent kommen, wenn bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden – zum Beispiel die Zufriedenheit der Kunden.
Aktuell liegt die Provision beim Abschluss des Vertrages nach Erfahrung von Verbraucherschützern je nach Vertriebsweg zwischen 2,5 und 3,5 Prozent. Dabei handelt es sich allerdings um Durchschnittswerte, höhere Sätze sind nicht ausgeschlossen. Hinzu komme noch die Bestandsprovision.
Weitere Informationen
Vorschläge des Bundesfinanzministeriums zur Änderung des Lebensversicherungsreformgesetzes
