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Rechtswidrig? Bundesfinanzhof verhandelt Grundsteuer-Klagen

Grundsteuer zahlen müssen nur Immobilieneigentümer – doch trifft die Abgabe auch Mieter. Der Bundesfinanzhof muss klären, ob die Grundsteuer-Reform rechtens war.

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Der Sitz des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Ismaninger Straße in München. Bild: IMAGO / Ralph Peters / imago stock&people

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München (dpa). Ist die seit Anfang des Jahrs geltende Grundsteuer-Refom verfassungswidrig? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Bundesfinanzhof in München. Das höchste deutsche Finanzgericht verhandelt drei Klagen gegen die bei vielen Immobilieneigentümern unpopuläre Neuregelung. In den drei Verfahren aus Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen geht es um die Frage, ob die pauschale Ertragsbewertung von Eigentumswohnungen nach dem neuen Berechnungsverfahren zu hoch angesetzt ist – und deren Eigentümer damit zu hohe Steuern zahlen müssen. Urteile sind nicht angekündigt.

Grundsteuer trifft alle

In allen drei Fällen haben die Finanzgerichte der ersten Instanz entschieden, dass die Neuregelung nicht verfassungswidrig sei. Das Grundsteuer-Gesetz betrifft quasi die gesamte Bevölkerung: Zwar müssen nur Eigentümer die Steuer selbst zahlen. Doch können Vermieter die Kosten auf ihre Mieter umlegen. Bundesweit hatten und haben über 2000 Immobilieneigentümer Klage eingereicht.

Etliche Eigentümer müssen mehr zahlen

Im Saldo soll die neue Grundsteuer „aufkommensneutral“ sein. Das bedeutet aber nicht, dass auch jeder Eigentümer nun genau so viel oder wenig zahlen müsste wie zuvor. Einzelne profitieren, doch für andere wird es teurer. Scharf kritisiert wird die Reform vom Eigentümerverband Haus und Grund und vom Bund der Steuerzahler. Strittig ist unter anderem, dass die Finanzämter für die Mieteinnahmen pauschale Werte ansetzen können, die zum Teil höher sind als die tatsächlichen Mieten.

Doch woher rührt die Klagewelle? Notwendig war die Novelle, weil das Bundesverfassungsgericht die frühere Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die der Grundsteuer zugrundeliegenden Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden, im Osten seit 1935. 

Fünf Länder rebellierten gegen Bundesmodell

Die Grundsteuer-Reform geriet schließlich zu einem komplizierten Flickwerk: Im sogenannten „Bundesmodell“, um das es bei den heutigen mündlichen Verhandlungen geht, sind für die Berechnung maßgeblich der Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete. Außerdem fließen unter anderem Größe und Art des Grundstücks ein sowie das Alter des Gebäudes. Fünf Bundesländer entschieden sich für eigene Regelungen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.


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