Berlin (mjj). Seit 2015 ist der Gesamtbestand der Riester-Renten kaum gestiegen. Das zeigen neue Daten des Bundessozialministeriums, über die das Versicherungsjournal zuerst berichtete. Für das Jahr 2017 weist das Ministerium knapp 16,6 Millionen Riester-Renten aus - ein mageres Plus von 2.300 Verträgen. Die Zeiten zweistelliger prozentualer Zuwachsraten sind passé.
Während die Sparte der Wohn-Riesterangebote im Jahresvergleich ein Plus von 4,5 Prozent einfährt (1.77 Millionen Verträge), steigt die Zahl der Riester-Investmentfondsverträge um 1,9 Prozent (3,23 Millionen Verträge). Die Versicherungsbranche hat dem BMAS für das vergangene Jahr 10.87 Millionen Verträge (- 0,6 Prozent) gemeldet, die Kreditinstitute 726.000 Riester-Banksparpläne (- 6,2 Prozent).
Im Schatten sinkender Zinsen
Die Zahlen zeigen, dass vor allem jene Produkte unter Nachfrageschwund leiden, die besonders von sinkenden Zinsen betroffen sind. Neuverträge für Riester-Rentenversicherungen können lediglich einen Garantiezins von 0,9 Prozent versprechen. Die zusätzlichen Überschussbeteiligungen sinken, weil es am Markt für sichere Anlage kaum noch Zinsen gibt.
Banksparpläne orientieren sich an Refrenzzinssätzen wie etwa der Umlaufrendite. Diese spiegelt das Zinsniveau von Bundeswertpapieren mit unterschiedlichen Laufzeiten wider. Andere Anbieter koppeln die Verzinsung ihrer Verträge an eigens geschaffene Zinsbarometer, die verschiedene Laufzeiten kombinieren. Für beide Strickarten gilt: Sinken die Zinsen am Markt, trifft es auch die Riester-Sparer.
Umgekehrt profitieren Anbieter von Investmentfonds und Wohn-Riesterverträgen: Sie erhalten Rückenwind vom Aktienmarkt beziehunsgweise von seit Jahren günstigen Konditionen für Immobilienkredite.
Luft nach oben
Spannend für die Anbieter wird das Jahr 2018: Mit dem Jahreswechsel hat die Riester-Rente an Attraktivität gewonnen:
- Die Grundzulage stieg von 154 Euro auf 175 Euro.
- Ein neuer Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sorgt dafür, dass Renten aus Riester-Verträgen nicht mehr voll angerechnet werden.
- Leistungen aus Riester-Renten, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen wurden, unterliegen in der Auszahlungsphase nicht mehr der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

