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Sechs Tipps: So geht's mit der Steuererklärung komfortabler

Die jährliche Steuererklärung ist für viele immer noch ein Graus. Doch mit einigen Tipps ist sie meist schnell gemacht.

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Ansicht Computerbildschirm Online-Finanzamt ELSTER.

© Nicht definiert

Berlin/Regenstauf (dpa/tmn). Wer muss eine Steuererklärung abgeben? „Eigentlich sollten Steuerzahler sich diese Frage gar nicht stellen“, sagt Sigurd Warschkow vom Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer. „Denn die allermeisten von ihnen können mit einer Steuererstattung rechnen.“ 1051 Euro sind es pro Person und Jahr im Schnitt.

Ob also Pflicht oder freiwillig – eine Steuererklärung zu erstellen kann sich für jede Steuerzahlerin und jeden Steuerzahler lohnen. Damit es keine Ausreden mehr gibt, kommen hier sieben Tipps, mit denen die Steuererklärung zum Kinderspiel wird:

1. Belege sammeln

„Grundsätzlich ist es immer hilfreich, die Belege, die sich über das Jahr hinweg ansammeln, separat abzuheften“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Für die Steuererklärung wichtig sind insbesondere die Nachweise über Reisekosten, Spenden oder die Anschaffung von Arbeitsmitteln.

2. Unterlagen bereitlegen und gut vorbereiten

Einige Daten braucht es bei jeder Steuererklärung aufs Neue: die Steuer-Identifikationsnummer, die eigene Bankverbindung, die Anzahl der Arbeitstage in dem betreffenden Kalenderjahr, die Wegstrecke zur Arbeit in Kilometern sowie die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. All diese Unterlagen sollten bereitliegen, bevor man sich an das Erstellen der Steuererklärung macht, rät Nicole Janisch von der Lohnsteuerhilfe Bayern.

Ein aufgeräumter Schreibtisch und ein gutes Ordnungssystem helfen bei der Sortierung von Unterlagen zu Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Handwerkerkosten, Kindern und Sonstigem.

Wer seine Steuererklärung noch in Papierform abgeben möchte, sollte sich die Vordrucke rechtzeitig mit allen relevanten Anlagen entweder beim jeweiligen Finanzamt abholen oder beim Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

Bequemer ist das Erstellen der Steuererklärung über das Online-Finanzamt Elster. Dort lässt sich die Erklärung laut Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine sowohl online ausfüllen als auch abgeben. Dafür aber wichtig: Das Benutzerkonto sollte schon mit einigem Vorlauf angelegt und das für die Identifizierung notwendige Zertifikat angefordert werden. Denn bis der Aktivierungscode per Post eintreffe, kann es Janisch zufolge einige Tage dauern.

3. Ausreichend Zeit nehmen

Auch wenn manche Steuerprogramme mit der Erstellung der Steuererklärung in wenigen Minuten werben: Nicole Janisch empfiehlt, sich einen ganzen Tag dafür freizuhalten. Außerdem sei es wichtig, beim Ausfüllen der Formulare Ruhe zu bewahren und auf eine entspannte Arbeitsatmosphäre zu achten. Stress ist fehl am Platz.

Um nichts zu vergessen, sei es zudem hilfreich, systematisch vorzugehen und die Felder der Steuererklärung Schritt für Schritt zu füllen.

4. Elster vs. Steuerprogramme

Beim Erstellen der Steuererklärung kann Software behilflich sein. Zum Beispiel das kostenlose Tool Elster von der Finanzverwaltung. Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, können dort direkt in die Formulare übernommen werden. Dazu gehörten zum Beispiel Zahlen zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Sozialversicherung oder von der Agentur für Arbeit, sagt Nicole Janisch. Sie sollten aber auf Richtigkeit geprüft werden.

Elster führt zudem Plausibilitätsprüfungen bei der Erklärung durch. Das reduziert Erich Nöll zufolge Fehler und Rückfragen des Finanzamts. Ein weiterer Vorteil: Wer einmal eine Steuererklärung erstellt hat, kann die Steuerformulare in den Folgejahren übernehmen. Angepasst werden müssen dann nur die Daten, die sich geändert haben. Das spart Zeit.

Die Übernahme von Daten aus den Vorjahren bieten in der Regel auch kommerzielle Steuerprogramme, die es im Handel oder online gibt. Einige von ihnen sind kostenpflichtig. Sie führen mitunter bedienerfreundlicher durch den Steuerdschungel als Elster. Häufig hangeln sich Nutzerinnen und Nutzer dort anhand eines Frage-Antwort-Mechanismus an der Erklärung entlang, während die eigentliche Eingabe der Daten im Hintergrund geschieht.

Kommerzielle Programme bieten zudem häufig explizite Steuerspartipps. Elster tut das nicht. Hilfreiche Erläuterungen bietet aber auch das herkömmliche Tool. Der Nachteil kommerzieller Software: Sie muss in der Regel Jahr für Jahr neu angeschafft werden, so Nöll.

Den meisten Steuerprogrammen und auch Elster ist gemein, dass nach Eingabe aller Daten direkt die Steuererstattung beziehungsweise -nachzahlung berechnet werden kann. Haben Nutzerinnen und Nutzer alle Daten korrekt eingegeben, können sie anhand der Berechnung schon recht genau nachvollziehen, wie ihr Steuerbescheid aussehen wird.

Wer seine Erklärung mit einer Sitzung nicht fertiggestellt bekommt, kann den Zwischenstand bei fast jeder Software abspeichern und die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

5. Bei Zeitproblemen rechtzeitig reagieren

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss die für das Vorjahr in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wegen der Pandemie verschiebt sich die Frist für die Erklärung von 2021 aber voraussichtlich um zwei Monate nach hinten. Abgabe wäre dann der 30. September 2022. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Wem die Zeit nicht ausreicht, der sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragen – formlos, aber schriftlich. Eine E-Mail reicht also aus. Erich Nöll zufolge kann der Antrag auf eine Fristverlängerung auch beim Online-Finanzamt Elster eingereicht werden.

Steuertrödler sollten sich allerdings nicht zu früh freuen: „Nach unserer Erfahrung gibt die Behörde nur dann einem Antrag statt, wenn der stichhaltig begründet und die Begründung nachweisbar ist“, sagt Sigurd Warschkow. Also etwa nach schwerer Erkrankung oder bei einem längeren Aufenthalt im Ausland.

6. Letzter Ausweg: Gang zum Steuerberater

Wer keine Zeit oder Lust hat, sich selbst um seine Steuererklärung zu kümmern, der kann sich diese auch von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erstellen lassen. In der Regel ist die Beratung bei einem Lohnsteuerhilfeverein günstiger als die beim Steuerberater.

Wer Hilfe beim Lohnsteuerhilfeverein sucht, muss zuvor Mitglied werden. Mit dem jährlichen Beitrag, der einkommensabhängig etwa zwischen 50 und 400 Euro liegt, sind alle Leistungen – auch die Erstellung der und Beratung rund um die Einkommensteuererklärung – abgegolten. „Der Mitgliedsbeitrag kann je nach Höhe ganz oder teilweise von der Steuer abgesetzt werden“, sagt Nöll. Aber Achtung: Nicht jeder kann die Hilfe in Anspruch nehmen. Arbeitnehmer und Rentner unabhängig von ihren Einkünften schon.

Gewerbetreibende hingegen müssen zum Steuerberater. Die Kosten dafür richten sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater und hängen von der Höhe des Einkommens und dem erforderlichen Zeitaufwand ab.

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