Ihre-Vorsorge Logo

Seitensprung-Kinder zahlen drauf

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass aus einem Seitensprung entstandene Kinder beim Erbe mehr Steuern zahlen müssen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Schild des Bundesfinanzhofes an Balkongeländer. – Bild: IMAGO / Sven Simon / Frank Hoermann

© Nicht definiert

München (dpa). Seitensprung-Kinder sind beim Erbe schlechter gestellt als ehelicher Nachwuchs und Stiefkinder. Anstelle der Steuerklasse I gilt laut Erbschaftsteuergesetz für Nachlass und Schenkungen ihres leiblichen Vaters die für Kinder teurere Steuerklasse III. Das hat der Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag in München veröffentlichten Urteil entschieden.

In dem Fall hatte eine verheiratete Frau im Jahr 1987 mit einem anderen Mann eine Tochter gezeugt, der aber nie das Sorgerecht hatte. „Die biologische Abstammung allein führt nicht zur rechtlichen Vaterschaft“, heißt es in der Entscheidung. Rechtlicher Vater ist der gehörnte Ehemann. Das finanzielle Nachsehen hat nun die Tochter.

Kinder haben nur ihren rechtlichen Vätern gegenüber einen Erbanspruch

Der Anlass: Der leibliche Vater schenkte seiner Tochter im März 2016 30.000 Euro, sein örtliches Finanzamt lehnte die günstigere Steuerklasse aber ab. Der Mann klagte gegen die Behörde und gewann auch in der ersten Instanz. Deutschlands höchstes Finanzgericht kippte diese Entscheidung, weil der rechtliche Vater im Verhältnis zum Kind größere Verantwortung trägt, etwa die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt.

Außerdem haben Kinder nur gegenüber ihren rechtlichen Vätern einen Erbanspruch. „Dies rechtfertigt es, den rechtlichen Vater auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer finanziell besser zu stellen“, heißt es in der Mitteilung des BFH.

Da das Steuergeheimnis auch für Steuerprozesse gilt, nennt der BFH grundsätzlich nicht die Identität der Kläger. Bekannt ist in dem Fall nur, dass er sich in Hessen abspielte, da in erster Instanz das Hessische Finanzgericht zuständig war.

Weitere Informationen

juris.bundesfinanzhof.de
Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen II R 5/17)

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Reicht das Geld für Heizen, Kleidung und Essen für die Familie? Viele Mütter und Väter äußern Zweifel. Der Anteil ist seit Anfang letzten Jahres deutlich gestiegen.

Time
4 Minuten

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Time
4 Minuten

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Time
2 Minuten

Schon mit dem Studium gestartet, aber noch nicht an Versicherungen gedacht? Auch wenn es langweilig klingt, es lohnt sich. Welche Policen Studierende vor bösen Überraschungen schützen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026