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So wechseln Sie den Stromanbieter richtig

Wenn die Strompreise steigen sollen, können Verbraucher den Anbieter wechseln. Wie funktioniert ein Wechsel und was gibt es zu beachten?

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Weiße Symbole für erneuerbare Energien und eine Frauenhand mit einem Stift.

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Berlin (dpa/tmn). Steigt der Strompreis, lohnt sich der Wechsel des Anbieters meist finanziell. Der Anbieter muss seine Kunden mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preiserhöhung darüber informieren und auf ein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Unterlässt er dies, ist die Preiserhöhung unwirksam.

Seit August gibt es bei dieser Regel jedoch eine Ausnahme – und zwar, wenn der Stromanbieter die Anpassung der Mehrwertsteuer unverändert an den Kunden weitergibt. Darauf weist die Bundesnetzagentur hin.

Möchte man als Verbraucher seinen Stromanbieter wechseln, ohne dass eine Preiserhöhung vorliegt, sollte man die Vertragsdauer des aktuellen Vertrags überprüfen. Denn in der Regel ist erst bei Vertragsablauf eine Kündigung möglich – natürlich unter Beachtung der Kündigungsfristen. Ist man als Kunde noch in der Strom-Grundversorgung, ist ein Wechsel hingegen immer möglich.

Stromanbieter vergleichen hilft beim Sparen

Wer sich für einen Wechsel entschieden hat, sollte als erstes einen neuen Stromanbieter über Vergleichsportale im Internet suchen. Dazu sollte man möglichst seine letzte Stromrechnung bereit halten. Denn dort ist der Energieverbrauch vermerkt – und den braucht man, um Strompreise richtig vergleichen zu können.

Beim neuen Vertrag sollten Kunden auf eine Preisgarantie und eine kurze Vertragslaufzeit achten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät zu einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten. Außerdem sollte die Kündigungsfrist maximal sechs Wochen betragen.

Mit der Kündigung des bisherigen Stromvertrags können Kunden in der Regel den neuen Dienstleister beauftragen. Die Verbraucherschützer raten aber bei kurzfristigen Kündigungen dazu, diese selbst in die Hand zu nehmen, um das Risiko einer ungewollten Vertragsverlängerung zu vermeiden. Dies gelte auch für eine Sonderkündigung infolge einer Preiserhöhung: „Verlassen Sie sich nicht auf einen neuen Anbieter und kündigen Sie zur Sicherheit selbst“, raten die Verbraucherschützer.

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