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Spende lässt sich leichter steuerlich absetzen

Wer letztes Jahr in der Corona-Krise Geld an gemeinnützige Organisationen gespendet hat, kann das viel leichter absetzen. Das sollten Sie wissen!

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Finger klickt auf rote Taste mit Aufschrift Finanzamt auf einer Computertastatur.

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Neustadt a.d.W. (dpa/tmn). Spenden an eine steuerbegünstigte Organisation sind als Sonderausgaben absetzbar. Aufgrund der Corona-Krise wurden die Anforderungen an den Nachweis für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 vereinfacht, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Vereinfachter Zuwendungsnachweis genügt

Für Geldspende genügt ein vereinfachter Zuwendungsnachweis. Das heißt: Wer Geld im vergangenen Jahr an gemeinnützige Organisationen wie Kirchen, Universitäten, staatliche Museen, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen gespendet hat, kann das mit einem Kontoauszug, einem Lastschriftbeleg oder einem Ausdruck vom Onlinebanking als Zuwendungsbestätigung nachweisen.


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