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Steuer: Auch Sachspenden und Zeitspenden sind absetzbar

Wer an eine steuerbegünstigte Organisation spendet, kann damit seine Einkommenssteuer senken. Es muss nicht mal unbedingt Geld sein.

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Einkommensteuerformular mit Münzen.

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Berlin (dpa/tmn). Gutes tun und dabei Steuern sparen: Das geht, wenn Spendenwillige einige Regeln beachten. Die wichtigste: Spenden sind nur steuerlich absetzbar sind, wenn sie an eine steuerbegünstigte Organisation gehen. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin.

Zu diesen Organisationen gehören zum Beispiel Kirchen, Universitäten, staatliche Museen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie politische Parteien. Aber auch Spenden an andere Organisationen wirken sich positiv auf die Einkommenssteuer aus. Sie können grundsätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Sach- und Zeitspenden zählen auch

Spenden müssen nicht zwingend Geldbeträge sein. Auch Dinge oder Zeit können gespendet und steuerlich geltend gemacht werden. Hier ist das Bemessen des Wertes allerdings etwas komplizierter.

Sachspenden haben einen einfach zu ermittelnden Wert, wenn sie neu sind – gebraucht hat ein Gegenstand dagegen den Wert, den er bei einem Verkauf erzielen würde. Spendet jemand Zeit, so ist im Vorfeld mit der Organisation eine Vergütung festzuhalten, auf die dann aber später verzichtet wird. Diese ausbleibende Vergütung entspricht dann dem Spendenbetrag, erläutert die Bundessteuerberaterkammer.

Unbedingt eine Quittung einfordern

Spenden an politische Parteien sind bis zum Höchstbetrag von 3.300 Euro für Singles und 6.600 Euro (Verheiratete) steuerbegünstigt – die direkte Steuerermäßigung beträgt dabei jeweils 50 Prozent, höchstens aber 825 Euro bei Singles und 1.650 Euro bei Verheirateten. Politische Spenden können darüber hinaus bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben abgezogen werden. Sonstige Spenden sind mit bis zu 20 Prozent des jeweiligen Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben absetzbar.

Wichtig ist, dass Steuerpflichtige immer darauf achten, dass ihnen eine Spendenquittung für das Finanzamt ausgestellt wird. Bei kleineren Spenden bis zu 200 Euro reicht in der Regel auch der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank.


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