Ihre-Vorsorge Logo

Steuer: Dienstfahrrad absetzbar

Rad und Pedelec vom Chef: Arbeitnehmer können für ihr Dienstfahrrad eine Steuerbefreiung erhalten – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Zwei Radfahrer fahren auf der Straße.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Seit Jahresanfang 2019 gibt es für Diensträder in Deutschland eine Steuerbefreiung: Stellt der Chef einem Arbeitnehmer ein Fahrrad oder Pedelec zur Verfügung, das dieser auch privat nutzen darf, so muss der Beschäftigte diesen geldwerten Vorteil nicht mehr versteuern. Diese Regelung greift allerdings nur, wenn das Fahrrad nicht über eine Gehaltsumwandlung finanziert wurde. Darauf macht Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL), aufmerksam.

Voraussetzung ist also: Der Chef muss das Fahrrad dem Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Gehalt zur Verfügung stellen.

Steuerbefreiung gibt es nur für Fahrräder – E-Bikes zählen nicht dazu

Damit die Steuerbefreiung gilt, sollten Arbeitnehmer also nicht – wie bisher oft üblich – auf einen Teil ihres Bruttogehaltes zugunsten des Dienstfahrrades verzichten. Darauf sollten Arbeitnehmer achten, wenn sie mit ihrem Chef über das Thema Dienstfahrrad sprechen.

Zudem muss es sich wirklich um ein Fahrrad handeln – und nicht um ein E-Bike, dessen Motor ein Tempo von mehr als 25 Kilometer pro Stunde unterstützt. Denn dann zählt das Elektrorad zu den Kraftfahrzeugen.

Für Steuerbefreiung auf freiwillige Sonderzahlungen verzichten

Will der Chef das Fahrrad nicht zusätzlich zum Gehalt finanzieren, gibt es aber noch eine andere Möglichkeit: Arbeitnehmer können auch von der Steuerbefreiung profitieren, wenn sie auf freiwillige Sonderzahlungen verzichten – wenn das Rad oder Pedelec also zum Beispiel über freiwillig gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen finanziert wird.

Die Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist laut Rauhöft erfüllt, wenn Arbeitnehmer auf solch ein freiwillig zu zahlendes Entgelt zugunsten des Rades verzichten.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Time
2 Minuten

Schon mit dem Studium gestartet, aber noch nicht an Versicherungen gedacht? Auch wenn es langweilig klingt, es lohnt sich. Welche Policen Studierende vor bösen Überraschungen schützen.

Time
3 Minuten

Der Iran-Krieg hat Tanken und Heizen erheblich verteuert. Mit der vom Staat verordneten Entlastung an Deutschlands Tankstellen ist es vorerst vorbei. Die Inflationsrate könnte noch weiter steigen.

Time
3 Minuten

Miete, Lebenshaltungskosten, Studienmaterial – ein Studium kostet Geld. Der Bankenverband gibt Empfehlungen, wie Studierende ihre Finanzen im Blick behalten.

Time
2 Minuten

Die Spritze oder die Pille zum Abnehmen kosten oft mehrere Hundert Euro im Monat. Unter bestimmten Bedingungen können die Ausgaben die Steuerlast senken.

Time
5 Minuten

Mehrere Tausend Euro für ein neues E-Bike? Das ist vielen zu teuer. Der Blick fällt deshalb immer öfter auf professionell aufbereitete Gebrauchträder. Worauf sollten Käuferinnen und Käufer da achten?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026