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Steuerentlastung für Ehrenamtlter

Die Bundesregierung erhöht die Übungsleiterpauschale. Auch die Steuergrenze für die Aufwandsentschädigung steigt.

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Einkommensteuerformular mit Münzen.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Ehrenamtler werden von der großen Koalition steuerlich entlastet. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale, von der etwa Jugendtrainer in Sportvereinen profitieren, soll im kommenden Jahr von 2400 Euro im Jahr auf 3000 Euro steigen. Zudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei und nicht nur – wie derzeit – bis zu einer Grenze von 720 Euro.

Darauf hätten sich CDU/CSU und SPD im Bundestag grundsätzlich verständigt, hieß es am Donnerstag aus der Unionsfraktion. Zuvor hatten bereits die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ über die Einigung berichtet.

Erleichterungen auch für Vereine

Nach Angaben von Fraktionsvize Andreas Jung (CDU) sollen die Änderungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes umgesetzt werden, über das Bundestag und Bundesrat in der Woche vor Weihnachten abstimmen. Darin sind den Angaben zufolge auch Erleichterungen für gemeinnützige Vereine und Organisationen vorgesehen. Die jährliche Freigrenze, bis zu der ihre Einnahmen steuerfrei bleiben, steigt von 35.000 auf 45.000 Euro.


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