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Steuererklärung für Ehepaare: getrennt oder zusammen veranlagen?

Ehegattensplitting oder Einzelveranlagung – Ehepaare haben bei der Steuer die Wahl. Was zahlt sich aus?

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Paar zuhause am Schreibtisch, Mann mit Tasse, Frau sitzt vor einem Laptop.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Ehepaare können sich entscheiden: Entweder lassen sie sich steuerlich zusammen veranlagen oder getrennt. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam. Welche Variante sich auszahlt, muss immer im Einzelfall entschieden werden.

Zusammen- oder Einzerveranlagung?

Bei der Zusammenveranlagung beziehungsweise dem Ehegattensplitting behandelt der Fiskus das Ehepaar gemeinsam als steuerpflichtige Person. Die Summe beider Einkommen wird zunächst durch zwei geteilt, um die Steuer für die Hälfte des Einkommens zu ermitteln. Anschließend verdoppelt die Finanzverwaltung diesen Betrag, um die fälligen Steuern festzulegen.

Bei der Einzelveranlagung unterliegen die Partner dem normalen Grundtarif. Das kann günstiger sein, wenn ein Ehepartner Verluste, hohe außergewöhnliche Belastungen, wie zum Beispiel Krankheitskosten, oder hohe Lohnersatzleistungen bezogen hat.

Tabellen zu Steuerklassenkombinationen

Um Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften die Wahl zu erleichtern, stellt das Bundesfinanzministerium jährlich aktualisierte Tabellen zur Steuerklassenwahlkombination zur Verfügung. Die Tabellen ermöglichen ein Ablesen der Steuerklassenkombination, welche beim derzeitigen Einkommen die geringste Lohnsteuer entstehen lässt.

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