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Steuererklärung sollte nicht das falsche Finanzamt erreichen

Die Steuererklärung kurz vor Fristablauf in den Briefkasten des falschen Finanzamts zu werfen, kann die Steuererstattung kosten.

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Gelber Briefkasten mit Aufschrift Finanzamt.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Viele Arbeitnehmer können freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Dafür haben sie vier Jahre Zeit – jeweils bis zum 31. Dezember um 24.00 Uhr. Bis dahin muss die Steuererklärung beim örtlich zuständigen Finanzamt eintreffen. Wer seine freiwillige Erklärung zwar rechtzeitig, aber beim falschen Finanzamt abgibt, muss allerdings damit rechnen, dass sie als verspätet zurückgewiesen wird. „Das heißt konkret, die erhoffte Steuererstattung ist weg“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Finanzamt wollte Steuererklärung nicht bearbeiten

Genau dies musste ein Arbeitnehmer erfahren, der seine Steuererklärung am Silvesterabend in den Nachtbriefkasten des Finanzamtes einwarf – allerdings nicht bei dem für ihn zuständigen. Die freiwillige Erklärung wurde dann zwar an das richtige Finanzamt weitergeleitet, allerdings erst nach dem Jahreswechsel.

Die Folge davon war: Das zuständige Finanzamt lehnte die Bearbeitung der Erklärung ab mit dem Argument, dass die Abgabefrist abgelaufen sei.

Damit war das Finanzamt im Recht, wie der Bundesfinanzhof entschied: Es genügt zwar, dass die Unterlagen im Briefkasten des richtigen Finanzamtes eingeworfen werden. Dies war in diesem Fall aber nicht gegeben. Deshalb bestätigte das Gericht die Weigerung des Finanzamtes, den Steuerfall noch zu bearbeiten (Aktenzeichen: VI R 37/17).

Steuererklärung nicht kurz vor Fristablauf abgeben

Steuerzahler können zwar grundsätzlich bei allen Finanzämtern ihre Steuererklärung einreichen, allerdings besteht dann eben das Risiko, dass die Erklärung nicht rechtzeitig an der wirklich zuständigen Stelle eintrifft. Wer seine Erklärung erst kurz vor Ablauf der Frist abgibt, sollte daher prüfen, welches Finanzamt für ihn zuständig ist.

„Das ist gerade in Großstädten mitunter nicht einfach“, erläutert Isabel Klocke. Hilfe gibt es zum Beispiel beim Bundeszentralamt für Steuern, das auf seiner Website eine Suchfunktion anbietet.

Weitere Informationen

www.bzst.de
Finanzamtsuche beim Bundeszentralamt für Steuern

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