Mainz (dpa/tmn). Wer mit der Steuererklärung nicht zurecht kommt, kann sich zwar Hilfe suchen. Unterstützen Angehörige beim Ausfüllen der Formulare, dürfen sie dafür aber nichts bekommen. Die Hilfe muss unentgeltlich sein, erklärt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Erlaubt ist das Helfen bei der Steuererklärung im Prinzip für Kinder und Enkelkinder, Eltern und Großeltern, Ehepartner und Verlobte, Geschwister, Nichten und Neffen, Onkel und Tanten, Schwager und Schwägerin sowie für geschiedene Ehepartner.
Nur bestimmte Berufsgruppen sind befähigt
Steuererklärungen gegen Entgelt für Freunde oder Bekannte zu erstellen, ist den Angaben zufolge grundsätzlich nicht zulässig, sofern man nicht über die entsprechenden Voraussetzungen verfügt. Gegen Entgelt dürfen nur Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer Steuererklärungen für Dritte anfertigen. Auch Lohnsteuerhilfevereine können Erklärungen erstellen oder beraten.
Wer einem Angehörigen hilft, kann sich auf der letzten Seite des Mantelbogens der Steuererklärung als Mitwirkender eintragen. Dann ist es auch möglich, im Namen des Angehörigen mit dem Finanzamt zu korrespondieren. Die Steuerberaterkammer rät dazu, bei solchen Angaben immer das konkrete Verwandtschaftsverhältnis mit zu benennen.
