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Steuererklärung: Wer die Unterlagen auf Papier einreichen darf

Jeder Steuerzahler darf seine Einkommensteuererklärung auf elektronischem Weg einreichen. Die Papierform hingegen dürfen nur noch wenige nutzen.

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Gelber Briefkasten mit Aufschrift Finanzamt.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Für die Einkommensteuererklärung gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten: Sie kann elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Allerdings gibt es bei letzterer Einschränkungen, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Denn die Papierform dürfen nur noch Arbeitnehmer und Senioren nutzen, wenn sie keine weiteren Gewinneinkünfte als Selbstständiger, Gewerbetreibender oder aus Land- und Forstwirtschaft haben. Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer müssen die Erklärung elektronisch abgeben.

Steuererklärung mit der zertifizierten Elster

Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige können die Unternehmenssteuer-Erklärungen, zum Beispiel für Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), nur noch authentifiziert über das elektronische Finanzamt „Elster“ abgeben. Dazu muss man sich zuvor einmalig registrieren lassen. Wer bislang das elektronische Formular „ElsterFormular“ genutzt hat, kann dies nicht mehr tun.

Akzeptiert wird die Einkommensteuererklärung nur auf amtlichen Formularen. Diese liegen entweder bei den Finanzämtern aus oder können im Internet heruntergeladen werden. Wer seine Einkommensteuererklärung ganz ohne Papier an das Finanzamt schicken möchte, nutzt das elektronische Finanzamt oder im Handel erhältliche Softwareprogramme oder Apps.

Bei Steuersoftware auf Tests von Fachmagazinen achten

Wer Steuersoftware, Online-Tools oder Apps nutzt, sollte prüfen, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, rät der Steuerzahlerbund. Schließlich enthält die Steuererklärung zahlreiche persönliche Daten, von der Adresse über die Bankverbindung bis hin zum Einkommen. Ein guter Indikator sind Tests in Fachmagazinen wie „Finanztest“, „c't“ oder „finanztip.de“.


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