Ihre-Vorsorge Logo

Steuerzinsen verfassungswidrig

Die bislang festgesetzten Steuerzinsen der Finanzämter sind in der aktuellen Niedrigzinsphase zu hoch. Aber nicht jeder Einspruch wird Erfolg haben.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Bild: IMAGO / imagebroker

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wer mehr als 15 Monate auf seine Steuererstattung warten musste, bekam sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Wer allerdings seine Steuernachzahlung um denselben Zeitraum verfehlte, musste den gleichen Prozentsatz an Zinsen bezahlen. Zu viel, entschied das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 1 BvR 2237/14 u.a.) und kippte den Zinssatz.

Wichtig zu wissen:

Nicht jeder Einspruch gegen die Zinsfestsetzung hat aber nun auch Aussicht auf Erfolg. Einsprüche gegen Zinsen auf Steuernachzahlungen bis 31. Dezember 2018 werden von der Finanzverwaltung zurückgewiesen, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Der Grund: Die Regelung wird erst für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 aufgehoben.

Einsprüche werden zurückgewiesen

„Die gegen die Zinsfestsetzungen bis Ende 2018 erhobenen Einsprüche werden nun von der Finanzverwaltung zurückgewiesen“, so Daniela Karbe-Geßler vom Steuerzahlerbund mit Blick auf ein Schreiben der Finanzverwaltung. Festsetzungen von Zinsen für Verzinsungszeiträume bis 31. Dezember 2018 werden in diesem Fall verbindlich festgelegt.

Zinsen für Verzinsungszeiträume ab 2019, die bereits vor der Veröffentlichung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts festgesetzt wurden, bleiben in dieser Höhe vorläufig bestehen. „Bei geänderten Festsetzungen ab Juli 2021 wird die Zinsfestsetzung ausgesetzt, das heißt, die Zinsen werden vorläufig mit null festgesetzt“, erklärt Daniela Karbe-Geßler.

Neuregelung bis Sommer 2022

Der Gesetzgeber muss nun bis Ende Juli 2022 eine Neuregelung für die Zinsen finden. Möglich ist zum Beispiel eine Regelung mit einem variablen Zinssatz.

Bis dahin werden Zinsfestsetzungen weiterhin oft vorläufig erfolgen. Erst wenn die Neuregelung in Kraft tritt, erfolgt eine Nachforderung beziehungsweise Erstattung der Zinsen, deren Festsetzung nun vorläufig ausgesetzt wurde.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stammt vom 8. Juli 2021.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Vom neuen Jahr an wird der elektronische Steuerbescheid zum Regelfall. Wer den Steuerbescheid in Papierform möchte, muss selbst aktiv werden. Was künftig gilt und welche Ausnahmen es gibt.

Time
1 Minuten

Die Ministerpräsidenten wollen, dass der Bund rasch einen Vorschlag zur Begrenzung der Spritpreise vorlegt. Niedersachsens Regierungschef sieht darin eine Frage der Gerechtigkeit.

Time
2 Minuten

Die E-Auto-Prämie ist stark gefragt, doch Umweltminister Carsten Schneider gibt Entwarnung: Erstmal soll das Geld reichen.

Time
2 Minuten

Die Beiträge steigen um mehr als zehn Prozent für gut die Hälfte der Privatversicherten. Das liegt vor allem an den höheren Ausgaben für Ärzte, Krankenhäuser und Arzneimittel, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung bekanntgegeben hat.

Time
2 Minuten

Wer Angehörige regelmäßig zur Pflege besucht, trägt oft hohe Fahrtkosten. Ein Urteil zeigt, warum diese Ausgaben steuerlich nicht immer anerkannt werden.

Time
3 Minuten

Der Tankrabatt ist seit einigen Wochen in Kraft. Die große Mehrheit merkt beim Tanken aber keine spürbare Entlastung, wie eine Umfrage zeigt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026