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Streit um Kontogebühren: Verbraucherzentrale geht in Berufung

Die Auseinandersetzung um die Erstattung zuviel bezahlter Bankgebühren geht in die nächste Instanz. Jetzt ist das Oberlandesgericht gefragt.

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Stuttgart (dpa). Der Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und einer Volksbank um das Erstatten von Kontogebühren geht in eine neue Runde. Wie der Experte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale am Montag in Stuttgart mitteilte, habe seine Organisation bereits in der vergangenen Woche Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt. (Neues Aktenzeichen: 2 U 34/22)

Vor dem Landgericht hatten die Verbraucherschützer eine Schlappe eingesteckt. Das Gericht lehnte eine Klage ab, die Geschäftspraktiken der Volksbank Welzheim angegriffen hatte. Das Wettbewerbsrecht werde nicht verletzt. Wie die Verbraucherschützer mitteilten, ist nun das Oberlandesgericht gefragt.

Rechtsstreit nach BGH-Urteil

Der Fall in Stuttgart war ein rechtliches Nachspiel eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Gebührenpraxis von Banken. Der BGH hatte im April 2021 entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Viele Banken führten dann neue Gebührenmodelle ein. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer handelt es sich bei dem Urteil um das erste nach der Grundsatzentscheidung des BGH.

Die Volksbank im Rems-Murr-Kreis hatte rund 7000 Kunden vorgeschlagen, auf die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren zu verzichten. Dafür dürften sie ihr Girokonto zum bisherigen Preis von fünf Euro pro Monat weiterführen. Ansonsten drohe die Kündigung des Kontos. Ein betroffener Kunde wandte sich an die Verbraucherschützer.

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