Ihre-Vorsorge Logo

Testament: Schrift zu krakelig – Erbschein entzogen

Die Unterschrift des Erblassers im Testament war mit Bleistift vorgezeichnet. Hat er es eigenhändig verfasst? Zweifelhaft, urteilt das Gericht.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Ordner mit Aufschrift Erbschaft, Bargeld, Taschenrechner und Blatt Papier mit Kugelschreiber. Bild: IMAGO / agefotostock / kunertus

© Nicht definiert

München (dpa/tmn). Ein Testament muss handschriftlich verfasst werden. Dabei kann das Schriftbild eine entscheidende Rolle spielen. Denn bei einer allzu krakeligen Handschrift können Zweifel aufkommen, dass der Erblasser das Testament tatsächlich eigenhändig geschrieben hat. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen: 31 Wx 557/19). Ein bereits erteilter Erbschein kann daher auch wieder eingezogen werden.

Der Fall: Unterschrift des Erblassers zweifelhaft

In dem verhandelten Fall hatte der Erblasser mit seiner Ehefrau ein gemeinsames Testament verfasst. Die darin genannte Alleinerbin beantragte einen Erbschein, der auch erteilt wurde. Ein Verwandter des Erblassers, der aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zum Zuge käme, beantragte den Erbschein wieder einzuziehen.

Der Grund: Das Testament weise ein krakeliges Schriftbild mit Unterbrechungen auf. Die Unterschriften auf der Rückseite seien zudem mit Bleistift unterlegt. Das weise darauf hin, dass die eigenhändige Unterschrift des Erblassers vorgezeichnet worden sei.

Urteil: Erbschein ist unrichtig

Dem Gericht reichten das Schriftbild und die vorgezeichnete Unterschrift, um Zweifel daran zu begründen, dass das Testament tatsächlich eigenhändig abgefasst wurde. Daraus folgt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

2025 wurden anteilig so viele Elektro-Autos in der Europäischen Union neu zugelassen wie nie zuvor. Deutschland liegt über dem EU-Schnitt, aber Spitzenreiter sind andere Länder.

Time
1 Minuten

Nicht nur Wohnhäuser sind betroffen: Auch Straßenbau und Bürogebäude sind spürbar teurer geworden.

Time
2 Minuten

Die Ökonomin Monika Schnitzer hält den Tankrabatt für das falsche Werkzeug. Um die zu entlasten, die das besonders nötig haben, sieht sie eine bessere Alternative.

Time
2 Minuten

Für den Verkaufserfolg einer Immobilie kann die Wahl eines geeigneten Maklers entscheidend sein. Was Sie berücksichtigen sollten.

Time
2 Minuten

Mehr Sorgen, weniger Spielraum: Beim Geld gehen die Geschlechter auseinander. Laut einer Umfrage blicken Frauen anders auf ihre finanzielle Zukunft als Männer.

Time
3 Minuten

Die Energiepreise sind hoch. Doch wer ungedämmte Heizungsrohre isoliert, kann seine Kosten erheblich senken. Das zeigt eine Modellrechnung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026