Ihre-Vorsorge Logo

Urlaubsgeld: So wirken sich Einmalzahlungen im Minijob aus

Wer als Minijobber zu viel verdient, verliert seinen Versicherungsstatus. Aber zählen Einmalzahlungen als Verdienst?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Hand mit Euroscheinen. Bild: IMAGO / Panthermedia / claudiovizia

© Nicht definiert

Bochum (dpa/tmn). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen Minijobs häufig, um im Nebenjob ohne Steuer- und Beitragsabzüge hinzuverdienen zu können. Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld können die Beurteilung, ob ein Minijob vorliegt, allerdings beeinflussen. Darauf weist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung hin.

In einem Minijob dürfen Beschäftigte eine bestimmte Verdienstgrenze nicht überschreiten. Die liegt derzeit bei 5400 Euro im Jahr. Das heißt: Regelmäßig dürfen Beschäftigte in Minijobs monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen.

Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen zum Verdienst

Eine Einmalzahlung wird laut Minijob-Zentrale aus einem bestimmtem Anlass, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder als einmalige Anerkennung gezahlt. Und: Sie wird zum regelmäßigen Verdienst hinzugerechnet, wenn die Zahlungen vertraglich zugesichert und wiederkehrend sind.

Den Infos zufolge trifft das etwa auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu. Einmalzahlungen wie Jubiläumszuwendungen oder Prämien für Verbesserungsvorschläge zählen hingegen in der Regel nicht zum regelmäßigen Verdienst.

Monatlicher Verdienst entscheidet über Minijob

Einmalzahlungen können sich entsprechend auf den Status von Minijobbern auswirken. Die Minijob-Zentrale verdeutlicht das an einem Beispiel. Verdient ein Arbeitnehmer 400 Euro im Monat und erhält ein Urlaubsgeld in Höhe von 720 Euro, kommt er auf einen jährlichen Verdienst von 5520 Euro.

Damit überschreitet er die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro und es liegt kein Minijob mehr vor. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer im Rahmen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bei der Krankenkasse anmelden.

Wer Interesse hat, im Minijob-Verhältnis zu bleiben, kann bei regelmäßigen Einmalzahlungen unter Umständen die Stundenzahl reduzieren. Die Minijob-Zentrale weist zudem darauf hin, dass die Verdienstgrenze für Minijobber ab dem 1. Oktober 2022 auf 520 Euro monatlich (6240 Euro im Jahr) angehoben werden soll.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Schon mit dem Studium gestartet, aber noch nicht an Versicherungen gedacht? Auch wenn es langweilig klingt, es lohnt sich. Welche Policen Studierende vor bösen Überraschungen schützen.

Time
3 Minuten

Der Iran-Krieg hat Tanken und Heizen erheblich verteuert. Mit der vom Staat verordneten Entlastung an Deutschlands Tankstellen ist es vorerst vorbei. Die Inflationsrate könnte noch weiter steigen.

Time
3 Minuten

Miete, Lebenshaltungskosten, Studienmaterial – ein Studium kostet Geld. Der Bankenverband gibt Empfehlungen, wie Studierende ihre Finanzen im Blick behalten.

Time
2 Minuten

Die Spritze oder die Pille zum Abnehmen kosten oft mehrere Hundert Euro im Monat. Unter bestimmten Bedingungen können die Ausgaben die Steuerlast senken.

Time
5 Minuten

Mehrere Tausend Euro für ein neues E-Bike? Das ist vielen zu teuer. Der Blick fällt deshalb immer öfter auf professionell aufbereitete Gebrauchträder. Worauf sollten Käuferinnen und Käufer da achten?

Time
4 Minuten

Die Finanzlage Deutschlands sorgt für hitzige Debatten, wenn in dieser Woche die Etats der einzelnen Ressorts im Bundestag vorgestellt werden: Die Ausgaben sollen um rund sechs Prozent steigen, wobei die Leistungen an die Rentenversicherung der größte Einzelposten sind.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026