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Verbraucherzentralen klagen gegen Stadtsparkasse München

Viele Prämiensparverträge seien zu Unrecht gekündigt und Kunden damit um ihre Rendite gebracht worden, so der Vorwurf der Verbraucherschützer.

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Bronzestatue Justizia auf einem Schreibtisch. Bild: IMAGO / Science Photo Library

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Berlin/München (iv). Der Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentrale Bayern haben eine Musterfeststellungklage gegen die Stadtsparkasse München eingereicht. Das Institut habe zu Unrecht zahlreiche Prämiensparverträge gekündigt und Zinsen falsch berechnet.

Bei dem Streit geht es um Verträge für das Produkt „Prämiensparen flexibel“, die in den 90er-Jahren abgeschlossen wurden. Die Verträge waren für Sparer aufgrund der regelmäßigen Sparprämien auf Dauer sehr lukrativ. In der Nullzinsphase wurde dies zum Problem für die Sparkasse. Sie kündigte alle Prämiensparverträge, für die keine feste Laufzeit vereinbart wurde und die den Höchstprämiensatz nach 15 Jahren erreicht hatten.

Mehrere Tausend Euro Verlust

Das Institut fühlt sich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt, nach dem „geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen“ als Kündigungsgrund zulässig seien. Die Verbraucherschützer sehen das anders. „Den Verbrauchern wurde durch die Kündigung die Chance auf erhebliche Prämienzahlungen für die Zukunft genommen“, sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. Die Ansprüche beliefen sich durchschnittlich auf 4.600 Euro pro Vertrag.

Das Bayerische Oberste Landesgericht soll nun feststellen, dass die Kündigungen unwirksam waren und die Bank die Zinsen falsch berechnet hat. Laut Süddeutscher Zeitung laufen bundesweit acht ähnliche Verfahren gegen Sparkassen.

Betroffene können sich voraussichtlich in einigen Wochen der Musterfeststellungsklage kostenlos anschließen. Für Fragen dazu hat die Verbraucherzentrale Bayern eine Hotline zum Ortstarif eingerichtet: 089 90 40 97 14, montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr.

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Weitere Informationen zur Klage: www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm


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