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Sparverträge: Viele Banken berechnen Zinsen falsch

Verbraucherzentrale: Kunden bekommen im Durchschnitt zu wenig Zinsen für ihre Sparverträge. Nachrechnen lohnt sich.

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Sparschwein mit Prozentzeichen. – Bild: fotomek - stock.adobe.com

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Stuttgart (dpa/tmn). Wer einen Prämiensparvertrag oder einen Riester-Banksparplan hat, kann unter Umständen Geld von seiner Bank fordern. Der Grund: Bei solchen langfristigen Sparverträgen berechnen etliche Geldinstitute die Zinsen weiterhin falsch, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Zinsänderungsklauseln entsprechen nicht den rechtlichen Vorgaben.

Bei den betroffenen Verträgen handelt es sich um Sparverträge oder Riester-Banksparpläne, die beispielsweise unter den Namen „Bonusplan“, „Prämiensparen flexibel“ oder „Vorsorgeplan“ vertrieben wurden. Aber auch manche einfache Sparbücher mit extra Zinsvereinbarung gehören dazu, ebenso wie überwiegend langfristige Sparverträge mit variablen Zinssatz, die in den 1990er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden.

Zinsklausel muss transparent sein

Die Verzinsung dieser Verträge setzt sich meist aus einem variablen Grundzins und einer vereinbarten Prämie (Bonus) zusammen. Ein variabler Grundzins – also ein Zins, der von der Bank an die allgemeine Zinsentwicklung am Markt angepasst werden kann – ist für viele Verträge üblich. Eine solche Vereinbarung muss aber transparent sein, was sie nach Angaben der Verbraucherschützer aber in vielen Fällen nicht ist.

Die Verbraucherzentralen haben über 5.000 langfristige Sparverträge von verschiedenen Banken und Sparkassen überprüft und nachgerechnet. In den nachgerechneten Fällen bekamen Kunden demnach durchschnittlich rund 4.000 Euro zu wenig Zinsen. Wer den Verdacht hat, einen Vertrag mit fehlerhafter Zinsanpassung zu besitzen, sollte seine Bank auffordern, die Zinsberechnung darzulegen und gegebenenfalls eine Neuabrechnung zu erstellen. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale findet sich dazu ein Musterbrief.

Weitere Informationen

www.verbraucherzentrale-bawue.de
Musterbrief der Verbraucherzentrale (PDF)

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