Ihre-Vorsorge Logo

Vorsicht bei Verträgen mit dem eigenen Partner

Steuerzahlerbund: Angehöriger sollte durch Abmachung keine Vorteile erlangen, die einer fremden Person nicht gewährt worden wären.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Einkommensteuererklärung ausfüllen. Bild: IMAGO / Westend61

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn) - Das Finanzamt erkennt zwischen Angehörigen nur Abmachungen steuerlich an, die auch unter Fremden üblich sind. "Bei Verträgen zwischen nahestehenden Personen schaut das Finanzamt immer kritisch hin und prüft, ob der Vertrag so auch mit einer fremden Person abgeschlossen worden wäre", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Dies bestätigt ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zu einer von Lebensgefährten gemeinsam genutzten Wohnung (Az.: 1 K 699/19).

Im verhandelten Fall lebte eine Immobilienbesitzerin mit ihrem Partner im Obergeschoss ihres Hauses. Der Lebensgefährte überwies ihr monatlich einen als Miete bezeichneten Betrag in Höhe von 350 Euro und hatte einen Mietvertrag über die hälftige Wohnung. Dennoch berücksichtigte das Finanzamt die Verluste aus der Vermietung nicht. Nach Ansicht des Finanzgerichts zu Recht: Das Mietverhältnis halte einem sogenannten Fremdvergleich nicht stand. Ein normaler Mieter lasse sich nicht auf die bloße Mitnutzung der Wohnung ohne Privatsphäre und ohne individuell und abgrenzbar zugewiesene Wohnräume ein.

Dies hat zur Folge, dass einerseits die Ausgaben für die Wohnung nicht steuerlich abziehbar und andererseits die Mieteinnahmen steuerlich nicht zu berücksichtigen sind. "Wer mit einem Verwandten oder einer nahestehenden Person zum Beispiel einen Arbeits- oder Mietvertrag abschließt, sollte darauf achten, dass der Angehörige keine Vorteile erlangt, die man einer fremden Person nicht gewährt hätte", fasst Klocke zusammen. Der Vertrag muss außerdem umgesetzt werden, also zum Beispiel der vereinbarte Lohn oder Miete gezahlt werden.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Bargeld spielt in Deutschland traditionell eine große Rolle, doch Verbraucher zahlen immer öfter elektronisch oder per Karte, zeigt eine neue Studie. Andere Länder sind aber weit voraus.

Time
2 Minuten

Sprachkurs, Bewerbungsmappe oder doppelte Miete: Was alles zu den Werbungskosten zählt und wann sich die Ausgaben wirklich auszahlen. Experten-Tipps für die nächste Steuererklärung.

Time
3 Minuten

Frankfurt und München galten lange als gefährdet in Sachen Immobilienblasen. Eine neue Studie sieht die Lage nun deutlich entspannter. Dahinter stecken mehrere Gründe.

Time
2 Minuten

Es zeichnet sich ab, dass Haushalte in diesem Jahr fürs Heizen oft mehr bezahlen müssen als 2025. Wer mit Gas heizt, könnte erstaunlicherweise aber noch Glück haben. Eine neue Studie nennt Gründe.

Time
3 Minuten

Steigende Energiepreise belasten viele Haushalte. Doch gerade beim Heizen sehen Fachleute noch viel Sparpotenzial – Hunderte Euro bei Wohnungen, in Einfamilienhäusern noch mehr. So gelingt es.

Time
4 Minuten

Die Neuauflage des Tankrabatts soll Autofahrer kurzfristig entlasten, stößt aber auf Kritik. Verbraucherschützer und Sozialverbände fordern gezieltere Maßnahmen für Haushalte mit geringem Einkommen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026