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Was Geräteversicherungen für Smartphone und Co. taugen

Sie werben damit, Displayschäden zu reparieren oder kaputte Handys zu ersetzen: Elektronikversicherungen. Lohnt sich der Abschluss?

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Mann in Businesskleidung sitzt auf Steintreppe mit Essen und Smartphone am Ohr.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Schnell ist es passiert. In einem unachtsamen Moment gleitet das Smartphone aus der Hand und schlägt auf den Asphalt auf. Das Display ist zur Unkenntlichkeit zersplittert, anschalten lässt es sich auch nicht mehr. Was tun? Kann hier eine Versicherung einspringen?

Angebote für solche Fälle gibt es reichlich. Meist werden sie direkt beim Kauf angeboten, egal ob beim Handy oder Tablet. Grundsätzlich mache es keinen Unterschied, was man versichert. Meist handele es sich um eine sogenannte Gerätereparatur- oder Elektronikversicherung, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Meist gelten die Verträge für drei Jahre.

Simone Weidner von der Stiftung Warentest empfiehlt, sich vor einem Abschluss genau anzuschauen, in welchen Fällen der Versicherungsschutz überhaupt greift und unbedingt das Kleingedruckte im Vertrag zu lesen: „Nach unseren Erfahrungen erwarten die Kunden meist mehr als die Versicherung tatsächlich beinhaltet.“

Akku meist nicht versichert

Beispiel Akku. „Sowohl beim Handy als auch beim Tablet sind die meisten Schäden im Bereich des Akkus oder beim Display zu finden“, sagt Weidenbach. Der Akku sei aber oft nicht mitversichert. Ebenso wenig die Hard- oder Software. „Genau hier liegen aber nach Akku und Display die häufigsten Probleme“, sagt Simone Weidner.

Sturz-, Fall- und Bruchschäden seien in der Regel versichert, allerdings oft nur mit einer Selbstbeteiligung. Die kann bei 30 Euro liegen, manchmal werden auch zehn Prozent des Kaufpreises verlangt. Dabei legen einige Versicherer Wert darauf, dass das Gerät bei ihrem eigenen Serviceanbieter repariert wird, sagt Weidner.

Meist seien Selbstbeteiligung und Kosten für die Versicherung so hoch, sagt Elke Weidenbach, dass sich kaum etwas sparen lasse.

Schlichtes Rechenexempel

„Häufig ist es schlicht ein Rechenexempel“, sagt Simone Weidner. Dazu kommt: Überschreiten die Reparatur- oder Beschaffungskosten für ein Ersatzgerät den Zeitwert, erhält man ein gleichwertiges gebrauchtes Handy beziehungsweise Tablet oder Geldersatz.

Im ersten Jahr liegt der Zeitwert bei einem Smartphone Weidner zufolge bei vielen Versicherungen noch bei 100 Prozent des Kaufpreises, im zweiten Jahr bei 80 und im dritten Jahr nur noch bei 60 Prozent.

Diebstahl kostet meist extra

Ein weiterer Irrglaube: Die Versicherung zahlt, wenn mir das Smartphone gestohlen wird. „Diebstahl ist bei vielen Verträgen nicht versichert oder kostet extra“, erklärt Elke Weidenbach. Ist Diebstahl mitversichert, muss das Gerät immer sicher mitgeführt werden, wenn die Versicherung zahlen soll. In diesem Punkt seien die Gerichte und ihre aktuelle Rechtsprechung streng, so Simone Weidner. Ein Smartphone müsse ständig am Körper getragen werden, man dürfe es keinen Moment aus den Augen lassen.

Hausrat greift bei Einbruch oder Raub

Eine bestehende Hausratversicherung greift den Expertinnen zufolge dann, wenn das Gerät bei einem Wohnungseinbruch gestohlen wird oder wenn es einem auf der Straße geraubt wird.

Für ein Smartphone, das man als Normalverbraucher im Laden kauft, lohne sich eine Versicherung nicht, sagt Elke Weidenbach. Nur bei teuren Geräten könne man über eine entsprechende Versicherung nachdenken.

Der Versicherungsschutz sei extrem löchrig und gewähre keine Sicherheit, dass der Schaden tatsächlich reguliert wird. Diese Versicherung gehöre nicht zu den notwendigen oder empfehlenswerten, sie sei oft überflüssig, resümiert Simone Weidner.

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