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Weniger Steuern für Mini-Renten

Einmalzahlungen von niedrigen Riester-Renten werden ab 2018 ermäßigt besteuert

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Bad Homburg (kma). Wer nur wenig angespart hat und entsprechend nur eine niedrige Riester-Rente bekommt, kann sich den Betrag am Ende der Vertragslaufzeit auf einen Schlag auszahlen lassen. Bisher war die Auszahlung dieser Kleinstbetragsrenten voll steuerpflichtig. Das ändert sich ab 2018: Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 werden diese Einmalzahlungen ermäßigt besteuert. Die sogenannte „Fünftelregelung“ ist nun in diesen Fällen anzuwenden: Um eine außerordentliche Steuerbelastung zu vermeiden, wird die einmalige Summe durch fünf geteilt. Die Einkünfte werden zwar voll versteuert, aber nur ein Fünftel davon wirkt sich progressiv auf den Steuersatz aus.

Und noch etwas ändert sich bei den Mini-Renten: Neue Riester-Produkte müssen ab 2018 ein Wahlrecht für den Riester-Sparer enthalten. Sparer sollen wählen können, ob sie die Abfindung ihrer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase erhalten möchten oder zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres. Hintergrund: Wird die Abfindung erst in dem Jahr des ersten vollen Rentenbezugs gezahlt, haben Sparer üblicherweise geringere Einkünfte. Die Steuerlast, die sich durch die Einmalzahlung ergibt, ist damit meist geringer.

Mini-Rente: bis 30,45 Euro monatlich

Die Mini-Riester-Rente ist nicht höher als ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Weil die Bezugsgröße 2018 bei 3.045 Euro liegt, gilt als Mini-Rente damit eine monatliche Rente von unter 30,45 Euro. Der Verwaltungsaufwand für die lebenslange Zahlung dieser Mini-Rente würde sich für Anbieter nicht lohnen. Deshalb ist die Auszahlung auf einen Schlag möglich. 

Weitere Informationen:

  • Riester-RenteAlles rund um die Riester-Rente gibt es in unserem Themenschwerpunkt. 


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