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Winterurlaub: Haben Sie eine Auslandskrankenversicherung?

Skipiste, Sturz, Knochenbruch. Schlimm genug, wenn das im Urlaub passiert. Noch schlimmer wird es, wenn im Nachgang noch horrende Kosten drohen. Für oft nur wenige Euro gibt es Schutz davor.

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Winterurlaub: Haben Sie eine Auslandskrankenversicherung?

© Nicht definiert

Hamburg (dpa/tmn). Bei Reisen in andere Länder generell, besonders aber beim Winterurlaub in den Bergen, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend empfehlenswert. Der Bund der Versicherten (BdV) hält sie sogar für „unverzichtbar“. Der Grund: Sie kostet wenig, doch schützt vor hohen Kosten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung oder Erkrankung auf Reisende zukommen können – etwa nach einem Knochenbruch auf der Skipiste.

Zwar übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch in Österreich, Italien, der Schweiz und anderen Ländern mit Sozialversicherungsabkommen medizinisch notwendige Behandlungen. Doch es gibt Lücken, die teuer werden können. 

Zum einen bei der Versorgung vor Ort, denn die Krankenkasse zahlt Behandlungen nur in dem Umfang, der in dem Reiseland üblich ist. Und zum anderen bei medizinischen Rücktransporten: Diese trägt die Krankenkasse dem BdV zufolge nie. Die Kosten dafür können durchaus fünfstellig werden. 

Weil der Rücktransport so ein zentrales Element der Policen ist, sollte man auf ein wichtiges Detail achten: Dass die Kosten schon getragen werden, wenn er als „medizinisch sinnvoll“ erscheint – und nicht nur bei „medizinisch notwendigen“ Rücktransporten.

Geringe Kosten – Abschluss kurzfristig möglich

Jahresverträge gibt es laut den Verbraucherzentralen schon für weniger als zehn Euro, Familientarife ab etwa 20 Euro. Je nach Vertrag schützen die Policen bei Reisen von jeweils bis zu sechs und acht Wochen Länge. Auch, wenn man mehrfach im Jahr verreist. Für Privatversicherte ist die Auslandskrankenversicherung ebenfalls oft sinnvoll.

Wer nun noch kurz vor den Winterferien darüber nachdenkt, eine Police abzuschließen: Das ist in der Regel bis vor Antritt der Reise online möglich. Was laut Verbraucherzentrale nicht geht: ein nachträglicher Abschluss im Ausland.

Zu beachten ist: Wer über viele Monate, etwa zum Überwintern, in einem anderen Land ist, dem reicht eine Auslandsreisekrankenversicherung nicht – in solchen Fällen braucht es einen Langzeit-Auslandskrankenschutz.


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