Berlin (dpa). Von Anfang Januar bis Ende September 2019 waren es bundesweit 5.146 solcher Verfahren, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervorgeht. Sie liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Im Vorjahreszeitraum lag die Zahl nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nur bei 4.598.
In den Verfahren ging es demnach unter anderem um Fälle, in denen der Mindestlohn mutmaßlich nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Auch wegen möglicher Verstöße gegen Meldepflichten sowie Aufzeichnungspflichten von Arbeitszeiten wurde ermittelt.
Linke: Verstöße von Arbeitgebern müssen hart bestraft werden
Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch, der die Anfrage gestellt hatte, sagte der dpa: „Die Bundesregierung hat zu lange weggeschaut. Sie muss endlich wirksame Maßnahmen auf den Tisch legen, die die Verstöße reduzieren.“ Jeder Arbeitgeber, der den Lohn seiner Mitarbeiter prelle, müsse hart bestraft werden, sagte Bartsch. „Jeder Arbeitnehmer muss sich an Recht und Gesetz halten, sonst droht die Kündigung. Es kann nicht sein, dass viele Arbeitgeber mit gesetzeswidrigem Verhalten durchkommen.“
