Ihre-Vorsorge Logo

Cannabis: Was Autofahrer wissen müssen

Ab dem 1. April soll für Erwachsene der Besitz und Eigenanbau bestimmter Mengen Cannabis erlaubt werden – welche Dinge sind in Bezug auf den Konsum generell im Straßenverkehr zu beachten?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Cannabis-Pflanze. Bild: IMAGO / Addictive Stock / Ramon Lopez

© Nicht definiert

München (dpa/tmn). Die geplante Cannabis-Legalisierung am 1. April rückt näher – einige konsumieren die Droge aber schon längst. Wer als Cannabis-Konsument am Straßenverkehr teilnehmen will, sollte einiges beachten. Die Auswirkungen sind nicht gut berechenbar.

„Man ist unachtsam“, so Alexander Schnaars vom ADAC. Das Zeitgefühl kann gestört sein, das wiederum kann sich negativ auf das Einschätzen von Geschwindigkeiten im fließenden Verkehr auswirken. Auch bei Abbiegesituationen kann es zu Schwierigkeiten kommen. „Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist also nicht möglich.“

Welche Grenzwerte und Strafen gelten aktuell?

Ab einem Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum liegt aktuell eine Fahrt unter Drogeneinfluss vor, so Schnaars mit Verweis auf das Straßenverkehrsgesetz (StVG, Paragraf 24 a). Dort ist aber kein Grenzwert genannt, sondern dieser richtet sich nach der regelmäßigen Rechtsprechung (Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.12.2004 – 1 BvR 2652/03).

Für Ersttäter heißt das: In der Regel gibt es ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Allerdings wird auch die Fahrerlaubnisbehörde über den Verstoß informiert. Sie entscheidet über weitere Maßnahmen – je Ergebnis kann auch direkt die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ansonsten komme es in der Regel zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Dabei soll sich klären, ob Betroffene zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen können.

Aber: Wer durch Ausfallerscheinungen etwa Schlangenlinien fährt oder einen Unfall durch berauschende Mittel baut, begeht keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Hier entzieht das Strafgericht die Fahrerlaubnis und verhängt eine Geldstrafe. Um die Erlaubnis wiederzubekommen, muss eine MPU bestanden werden.

So kann eine Verkehrskontrolle ablaufen

Neben konkreten Anlässen wie auffällige Fahrweise können bei einer Verkehrskontrolle etwa gerötete Augen, auffällige Pupillen und – ähnlich wie beim Alkohol – ein eindeutiger Geruch, oder verwaschene Sprache Indizien für das Fahren unter Drogenkonsum sein. 

In der Regel werde dann ein freiwilliger Drogentest angeboten. Fällt der positiv aus, erfolgt die Mitnahme zur Blutentnahme. Wenn man den freiwilligen Test verweigert und hat die Polizei einen Anfangsverdacht für Drogenkonsum, dann erfolgt ebenfalls die Blutentnahme.

Alexander Schnaars rät: Wer nichts konsumiert hat, sollte dem freiwilligen Test zustimmen. „Dann ist die Verkehrskontrolle auch zügig vorbei und man kann weiterfahren“.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wenn eine Grippewelle anrollt, können viele Beschäftigte nicht zur Arbeit gehen. Für den Krankenstand haben aber auch andere Erkrankungen zusehends starke Effekte, wie eine Analyse ergab.

Time
2 Minuten

Geht es um die gesundheitlichen Risiken von Körperfett, sind Bauchpolster kritischer als Hüftgold. Wie Sie mit Maßband und Taschenrechner herausfinden, wo Sie stehen.

Time
2 Minuten

Umwelt-Faktoren sind Teil unseres Alltags und können das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Was die Deutsche Herzstiftung rät und was Experten sagen.

Time
2 Minuten

Dentalphobie ist keine Einbildung: Doch wer Zahnarztpraxen meidet, riskiert mehr Beschwerden. Warum ein offener Umgang mit der Angst hilft. Und was Sie mit ihrem Zahnarzt besprechen sollten.

Time
4 Minuten

Bis zu 20 Prozent der Bevölkerung infiziert sich jährlich mit Grippeviren. Dazu kommen weitere Atemwegserkrankungen. Den Beginn machen die Erkältungsviren.

Time
2 Minuten

Nach der Abnehmspritze ist inzwischen auch die Abnehmtablette in Deutschland erhältlich. Bisher sei die Nachfrage aber verhalten, sagen die Apotheken. Die Spritze habe klare Vorteile.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026