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Gesundheitskarte: Knappschaft erleichtert Identifizierung für digitale Inhalte

Versicherte müssen nicht mehr in die Geschäftsstelle, um die digitalen Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte zu nutzen.

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Hand hält eine Gesundheitskarte über einer Computertastatur. Bild: IMAGO / imagebroker / imago stock&people

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Bochum (kbs). Wer digitale Inhalte, wie beispielsweise medizinische Anwendungen, auf seiner Gesundheitskarte speichern möchte, schreckt oftmals vor dem aufwendigen Verfahren der Identifizierung zurück. Das gesetzlich vorgeschriebene Authentifizierungsverfahren ist kompliziert und eine persönliche Vorstellung in einer der Geschäftsstellen war bislang unumgänglich.

Für Kunden der Knappschaft geht das jetzt alles einfacher. Sie haben ab sofort die Möglichkeit, mit einem digitalen Verfahren den erforderlichen PIN-Brief zur Nutzung der Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte anzufordern.

PIN per Post für elektronische Patientenakte

Eine PIN ist erforderlich, wenn man z.B. medizinische Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement (NFDM) oder den elektronischen Medikationsplan (eMP) auf der Gesundheitskarte speichern oder die elektronische Patientenakte – kurz ePA – nutzen möchte.

Mit dem neuen Verfahren der Knappschaft benötigen Kunden nur noch neben einem Smartphone oder Tablet mit Kamerafunktion einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie die elektronische Gesundheitskarte. Das Identifizierungsverfahren dauert nur wenige Minuten und der Kunde wird durch den Identifizierungsprozess Schritt für Schritt durchgeführt.

Grundsätzlich ist auch weiterhin eine Identifizierung in den Geschäftsstellen der Knappschaft möglich, aufgrund der Corona-Pandemie sind diese allerdings derzeit für den Kundenverkehr geschlossen. Daher bietet das neue digitale Identifizierungsverfahren eine gute Alternative, um mit der PIN die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte zu nutzen.


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