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GKV-Änderungen: Schulden und Überschüsse reduzieren

Laut Referentenentwurf sollen die gesetzlichen Krankenkassen Beitragsschulden reduzieren und Überschüsse abbauen – zum Beispiel durch Beitragssenkungen

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Frau bedient Smartphone und Notebook, daneben Unterlagen, Taschenrechner und Stift. Bild: IMAGO / ingimage

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Bad Homburg/Berlin (kjs). Die Bundesregierung will Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen entlasten. Wie das aussehen könnte, steht in einem Referentenentwurf des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Demnach sollen die Beitragsschulden aus ungeklärten Mitgliedschaftsverhältnissen bereinigt werden.

Ein Teil der Überschüsse und Finanzreserven der Krankenkassen, die aus Beitragsmitteln erzielt wurden, sollen gleichzeitig für Beitragssenkungen und Leistungsverbesserungen genutzt werden.

Reduzierung der Beitragsschulden

Der in den letzten Jahren überproportionale Anstieg der Beitragsschulden bei den Krankenkassen ist weitgehend auf Fälle ungeklärter Mitgliedschaften zurückzuführen.

Daher sollen Beendigungstatbestände für freiwillige Mitgliedschaften in der sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung geschaffen werden, wenn der Verbleib von Mitgliedern ungeklärt ist.

Der Entwurf sieht auch flexiblere Möglichkeiten für die Beitragsfestsetzung bei fehlender Mitwirkung der Betroffenen vor.

Zur Reduzierung bereits bestehender Beitragsschulden sollen die Krankenkassen ihre Mitgliederbestände um „ungeklärte passive“ Mitgliedschaften und damit verbundene Beitragsschulden bereinigen können.

Abschmelzen von Finanzreserven

Angesichts der Entwicklung der Überschüsse und Finanzreserven der Krankenkassen sollen vorhandene Spielräume für Entlastungen der Beitragszahler über die Absenkung der Zusatzbeiträge stärker genutzt werden. Deshalb sollen für die Finanzreserven gesetzlich definierte Höchstgrenzen vorgesehen und Abbaumechanismen geschaffen werden.

Durch den Abbau der Rücklagen bei den Krankenkassen soll eine Beitragssenkungen in einem Volumen von jährlich etwa 1 bis 1,5 Milliarden Euro ermöglicht werden. Das würde allerdings bei den Krankenkassen zu Mindereinnahmen in entsprechender Höhe führen.

Beitragsentlastung in der GKV

Die Mitglieder der GKV einschließlich der Rentner sollen durch die Maßnahmen des GKV-VEG mit einem Volumen von insgesamt etwa 8,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Davon entfallen auf

  • die paritätische Finanzierung des Zusatzbeitragssatzes rund 6,9 Milliarden Euro,
  • die Entlastung der Selbständigen durch die Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage etwa 0,8 Milliarden Euro und
  • die möglichen Beitragssenkungen durch den teilweisen Abbau der Überschüsse der Krankenkassen in den Jahren 2019 bis 2021 jährlich rund 0,6 Milliarden Euro.
Der Abbau der Finanzreserven bei einzelnen Krankenkassen kann zu einer rechnerischen Entlastung der Arbeitgeber in der Größenordnung von 350 Millionen Euro führen.

Ausblick

Erfahrungsgemäß werden noch Modifizierungen und Änderungen in diesem Referentenentwurf vorgenommen bis er schließlich im Bundestag beschlossen wird.


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