Bad Homburg (kjs/kma). Die Deutsche Rentenversicherung hat in ihrem Internetangebot speziell für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte alles Wissenswerte über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zusammengestellt (siehe Link unten).
So gibt es auf der Seite nicht nur ein Reha 1x1 mit grundlegenden Informationen zu Ablauf und Verfahren bei medizinischer Rehabilitation, beruflicher Reha und Kinder-Reha, sondern auch Infos zur Reha-Bewilligung und Präventionsleistungen, Ausfüllhilfen für Befundberichte, Infos zum Rentenantrag sowie Reha-Fallbeispiele.
Außerdem werden Kriterien für den Reha-Bedarf aufgelistet. Dazu gehören:
- gesundheitliche Einschränkungen sind nicht nur vorübergehend.
- Funktionseinschränkungen sind vorhanden bzw. zu erwarten.
- notwendige Diagnostik wurde abgeschlossen.
- ambulante Behandlung wurde durchgeführt und reicht nicht mehr aus.
- eine Krankenhausbehandlung ist nicht erforderlich.
- Bedarf besteht an einer Kombination verschiedener Therapieformen oder an einer intensiven sozialrechtlichen Beratung oder an einer Schulung, die nicht am Wohnort angeboten werden kann.
- die erforderliche psychiatrische/psychotherapeutische Weiterbehandlung nach der Rehabilitation am Wohnort wird voraussichtlich stattfinden (nur für die Indikation Psychiatrie/Psychosomatik).
Weitere Informationen
Internetportal für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit einer Checkliste für behandelnde Ärzte zur Feststellung von Rehabilitationsbedarf
