Offenbach (mgw/BMAS). Die Liste der Berufskrankheiten wurde erweitert. Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung durch eine besondere Einwirkung, der eine bestimmte Personengruppe durch ihre Arbeit im höherem Maße ausgesetzt ist, als der Rest der Bevölkerung. Gesetzlich gilt eine Erkrankung dann als Berufskrankheit, wenn sie in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt ist. Zu dieser Liste sind seit kurzem vier weitere Erkrankungen dazugekommen:
- Leukämie durch Butadien
- Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern
- www.publikationen.dguv.de
Publikation der DGUV mit Fragen und Antworten zum Thema Berufskrankheiten (PDF-Download) - www.gesetze-im-internet.de
Liste der Berufskrankheiten (Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung)