Reha-Kliniken beklagen Corona-Verluste
Mehr Aufwand – weniger Einnahmen
Genau an diesem Punkt setzt die Kritik von Klinikbetreibern und Verbandsvertretern an. Grundsätzlich begrüßen sie das SodEG und loben den Gesetzgeber für sein schnelles Handeln. Dennoch gibt es aus ihrer Sicht Verbesserungsbedarf. In einem gemeinsamen Brief an das Bundessozialministerium (BMAS) haben sechs in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation zusammengeschlossene Verbände bereits Ende April darauf hingewiesen, „dass die Grundlage für ein wirtschaftliches Arbeiten einer Rehabilitationseinrichtung bei einer Auslastung von 95 % liegt.“
Dies sei aber bei einem Betrieb unter den derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsregeln kaum zu erreichen. Generell benötigt man ausgefeilte und kostenintensive Hygienekonzepte und -standards, um die Infektionsrisiken auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem entstünden Mehrkosten „aufgrund der erforderlichen sozialen Distanzierung – etwa durch erheblich reduzierten Gruppengrößen und Essen im Schichtbetrieb – sowie durch zusätzliche ärztliche Untersuchungen und Corona-Testungen oder durch die erforderlichen zusätzlichen Reinigungsdienste und Schutzausrüstungen“.
Unter dem Strich, so Dr. Volker Weissinger vom Fachverband Sucht, sei der Aufwand „ganz erheblich erhöht“. Für den Fortbestand der Rehabilitationseinrichtungen „sei es sehr wichtig, die Frage zu klären, wie dieser Mehrbedarf finanziert werden kann.“
Berufsförderungswerke
Nicht ganz so angespannt wie in der medizinischen Rehabilitation ist die Situation in den meisten der 28 deutschen Berufsförderungswerke – bis jetzt. Zwar war der Präsenzbetrieb in allen Berufsförderungswerken zeitweise komplett eingestellt, doch seien die Einrichtungen, so Niels Reith, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Berufsförderungswerke, „mit Unterstützung der Träger bislang gut durch die Krise gekommen.“
Möglich wurde dies durch flexible Konzepte bei der beruflichen Reha. Einschränkungen beim Präsenzbetrieb seien zum Beispiel durch Home-Schooling ergänzt worden. Teilweise wurden Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit technischer Ausrüstung unterstützt. Da die Träger auch die alternativen Schulungsformen finanzierten, hielten sich die Einbußen in Grenzen.
Offen sei allerdings die Entwicklung im zweiten Halbjahr. Es zeichne sich bereits ab, dass Antragszahlen und Bewilligungen zurückgingen, sodass in den kommenden Monaten mit rückläufigen Teilnehmerzahlen zu rechnen sei. „Möglicherweise wird das SodEG dann noch ein Thema für uns“, sagt Reith, „soweit es noch in Kraft ist.“ Bislang ist das Gesetz bis 30. September 2020 befristet. Aus dem Bundessozialministerium habe man aber signalisiert, das Problem auf dem Schirm zu haben.
Forderung nach Corona-Zuschlag
Thomas Bublitz, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken, kennt das Problem der erhöhten, pandemiebedingten Aufwände in Kliniken und anderen Einrichtungen. Die Maßnahmen des Bundes wie zum Beispiel das Krankenhausentlastungsgesetz dienten dazu, Akutbetten zur Behandlung von Covid 19-Patienten freizumachen. Das SodEG solle Leerstände zum Beispiel in Rehakliniken finanziell zumindest teilweise ausgleichen, um Klinikpleiten zu verhindern.
Beide Gesetze enthielten dagegen keine Lösungsansätze zum Leistungsthema. Daher habe Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg vom BMAS in einer Antwort auf das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation auch signalisiert, dass eine Änderung des SodEG nicht beabsichtigt sei. Bublitz schließt daraus: „Wir brauchen einen Corona-Zuschlag.“
Dieser müsse in Gesprächen mit den Rehabilitationsträgern verhandelt werden. Erste Forderungen und Angebote lägen auf dem Tisch. Allerdings gebe es noch erhebliche Differenzen bei den Preisvorstellungen. Bublitz: „Darüber müssen wir jetzt verhandeln.“
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