
Bad Homburg/Köln (kjs/IW). Je nach Stadt, Alter des Kindes und Einkommen der Eltern gibt es bei den Kita-Gebühren bundesweit große Unterschiede. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hat erstmalig die Gebührenordnungen der 26 größten deutschen Städte sowie aller Landeshauptstädte untersucht. Bundesweit gleichen die Elternbeiträge einem Flickenteppich.
Gebührenordnung auf kommunaler Ebene
Hauptgrund für die unterschiedlichen Gebühren ist, dass diese auf kommunaler Ebene festgesetzt werden. Das IW hat die Gebührenordnungen der Städte mit über 250.000 Einwohnern und der kleineren Landeshauptstädte ausgewertet.
Dabei wurde jeweils eine Paarfamilie mit einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro, 50.000 Euro und 90.000 Euro und einem Kind im Alter von 18 Monaten, 30 Monaten und 42 Monaten betrachtet. Zudem wurden Betreuungsumfänge von 25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden pro Woche in den Blick genommen.
Mancherorts Beitragsfreiheit
Die niedrigsten Betreuungsgebühren finden sich in Berlin, nämlich in jedem der betrachteten Fälle bei null Euro. Schließlich hat Berlin die Elternbeiträge komplett abgeschafft. Ab dem zweiten Geburtstag gilt auch in allen rheinland-pfälzischen Städten vollständige Gebührenfreiheit.
In Hamburg erstreckt sich die Beitragsfreiheit für alle Jahrgänge nur auf eine Grundbetreuung im Umfang von 25 Stunden pro Woche. Sie beinhaltet aber ein Mittagessen, für das ansonsten eine Verpflegungspauschale anfällt, die in der Untersuchung nicht miterhoben wurde.
Wohnort entscheidet über finanzielle Belastung
Ein Paar, das in Köln 50.000 Euro brutto verdient und ein anderthalbjähriges Kind 35 Stunden in der Woche betreuen lässt, zahlt dafür im Schnitt 298 Euro monatlich. In Düsseldorf – weniger als 50 Kilometer entfernt und im gleichen Bundesland – würde dasselbe Paar nur 125 Euro bezahlen.
Bemerkenswert ist in Düsseldorf ferner, dass Kinder im Alter ab drei Jahren ohne entsprechende landesrechtliche Regelungen und Zuschüsse komplett beitragsfrei gestellt sind.
Die höchsten Elternbeiträge liegen bei einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro und einem Kind im Alter von 18 Monaten bei knapp 270 Euro für eine Betreuung im Umfang von 25 Stunden, bei rund 300 Euro für 35 Stunden und bei knapp 370 Euro für 45 Stunden in der Woche. Bei einem Dreieinhalbjährigen reichen die Werte bis 155 Euro für 25 Stunden, bis rund 220 Euro für 35 Stunden und bis rund 280 Euro für 45 Stunden.
Schwieriger Vergleich
Allerdings lassen sich die Gebührensätze der einzelnen Städte nicht ohne Weiteres vergleichen. Bei einer Staffelung nach Einkommen betrachten Kommunen das vorletzte, letzte oder aktuelle Jahr. Bei der Bezugsgröße handelt es sich teilweise um das Bruttoeinkommen und teilweise um das Nettoeinkommen.
Darüber hinaus sind die Gebühren zwar in vielen, aber bei weitem nicht in allen Städten nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Und selbst in den Städten, in denen das der Fall ist, gibt es deutliche Unterschiede: Duisburg verlangt den maximalen Elternbeitrag beispielsweise ab einem Bruttoeinkommen von 75.000 Euro, Münster dagegen erst ab 150.000 Euro.
Zudem gelten die Gebührenordnungen der Städte nicht in allen Bundesländern auch für die staatlich geförderten Einrichtungen in freier Trägerschaft, die deutschlandweit rund zwei Drittel der Kitas ausmachen.
Verbesserungen angedacht, aber fraglich
Mit dem Gute-Kita-Gesetz soll eine Staffelung der Gebühren nach Betreuungsumfang, Zahl der betreuten Kinder und Familieneinkommen bundesweit verbindlich festgeschrieben werden. Dies dürfte allerdings, so das IW, nur in begrenztem Maß zu einer Angleichung der Beitragshöhen und damit zu einem wesentlichen Abbau der regionalen Ungleichbehandlung der Familien führen.
Weitere Informationen
Download des IW-Report 50/18 auf den Internetseiten des IW Köln