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30 Jahre Rentenüberleitung im Bundestag

Am morgigen Freitag debattieren die Sozialpolitiker über einen Antrag der Linken-Fraktion, der scharfe Kritik an Regelungen aus der Wendezeit übt.

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Leere Stühle im Deutschen Bundestag in Berlin. Bild: IMAGO / imagebroker

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Berlin (hib/sth). Über einen Antrag der Linken mit dem Titel „30 Jahre DDR-Rentenüberleitung – Ansprüche anerkennen“ berät der Bundestag am morgigen Freitag voraussichtlich ab etwa 15.50 Uhr. In Ihrer Vorlage üben die Linken-Sozialpolitiker scharfe Kritik am sogenannten Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG), das die Anerkennung der in der DDR erworbenen Rentenansprüche regelt. Viele der davon betroffenen Gruppen – darunter geschiedene Frauen, Bergleute der Braunkohleveredlung, Reichsbahnangestellte, Beschäftigte im DDR-Gesundheitswesen oder die Volkspolizei – seien heute, teils aus „moralisch begründeter Willkür", von Streichungen und Kürzungen betroffen.

Kaum ein anderer Aspekt der deutschen Einheit habe "so viel Verzweiflung und Wut ausgelöst", heißt es in dem Linken-Antrag weiter. "Wer heute in Rente geht und betroffen ist, kämpft mittlerweile an der Seite sehr alter Menschen für die eigene Rente und Lebensleistung". 30 Jahre nach der deutschen Einheit sei es "überfällig, das Desinteresse gegenüber ostdeutschen Renten-Schicksalen aufzugeben und die Fehler der Rentenüberleitung auszubessern". Die Bundesregierung solle daher schnellstmöglich geeignete Regelungen vorlegen, "die alle in der DDR erworbenen Ansprüche anerkennen", verlangt die Linken-Fraktion.

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