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50 Euro im Monat gegen Rentenabschläge

Metallhandwerker in Niedersachsen haben künftig Rechtsanspruch auf Arbeitgeberzahlung für abschlagsfreien vorzeitigen Ruhestand.

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Handschlag zum Geschäftsabschluss: Zwei Männer im Anzug geben sich die Hand.

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Hannover (sth). Mit einem bemerkenswerten Tarifvertrag haben jetzt die Sozialpartner für das Metallhandwerk und die Land- und Baumaschinentechnik in Niedersachsen auf sich aufmerksam gemacht: Die Beschäftigten dieser Branchen bekommen seit Anfang Mai ab dem 50. Geburtstag von ihrem Arbeitgeber monatlich 50 Euro zusätzlich in die Rentenversicherung eingezahlt – insgesamt 600 Euro pro Jahr. Diese Extrabeiträge sollen älteren Mitarbeitern helfen, die bei einem vorzeitigen Rentenbeginn fast immer anfallenden Rentenabschläge auszugleichen. Von der Vereinbarung der IG Metall mit dem Landesverband Metall Niedersachsen und dem Handelsverband Land- und Baumaschinentechnik Niedersachsen profitieren 40.000 Beschäftigte in 1.900 Betrieben in Niedersachsen und Bremerhaven.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst können die Arbeitgeber-Sonderbeiträge um eigene freiwillige Beiträge erhöhen. Den positiven Effekt erläutert die IG Metall anhand einer Beispielrechnung: "Wer beispielsweise mit 67 Jahren eine Rente von monatlich 1.200 Euro erwartet, jedoch schon mit 65 Jahren aufhören will, hat normalerweise 86,40 Euro weniger Rente im Monat. Diesen Rentenabschlag kann ein heute 50-jähriger Beschäftigter künftig annähernd ausgleichen, wenn er auf die zusätzlichen 50 Euro Rentenbeitrag vom Arbeitgeber noch einmal selbst 50 Euro drauflegt. Er kann dann bereits mit 65 Jahren annähernd ohne Abschläge in Rente gehen."

Hoher finanzieller Vorteil

Der Finanzmathematiker Werner Siepe hat den finanziellen Vorteil dieser Regelung anhand eigener Berechnungen mit der Wirkung einer steuer- und sozialbeitragsfreien Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge verglichen. Siepe stellt fest: "Die sozialabgaben- und steuerfreie Zusatzzahlung des Arbeitgebers (wirkt aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung wie eine Entgelterhöhung) ist das genaue Gegenteil der Engeltumwandlung, die aus Sicht der Sozialversicherung de facto eine Entgeltminderung darstellt und daher zur Minderung der gesetzlichen Rente führt. Jeder kann nun selbst entscheiden, was ihm lieber ist - mehr gesetzliche Rente oder eine ungewisse Betriebsrente mit weniger gesetzlicher Rente."

Seit Mitte vergangenen Jahres können alle rentenversicherten Arbeitnehmer und Selbstständigen ab dem 50. Lebensjahr Extrabeiträge an die Rentenversicherung zahlen, um lebenslange Rentenabschläge im Alter zu vermeiden. Allerdings fallen dafür – je nachdem, wie viele Jahre man vorzeitig in Rente gehen will – erhebliche Kosten an. Wer etwa eine Regelaltersrente von 1.000 Euro monatlich (brutto) erwarten kann und zwei Jahre vor der persönlichen Altersgrenze in den Ruhestand treten will, muss derzeit für eine ungekürzte Rente rund 17.600 Euro an die Rentenversicherung zahlen (siehe auch Link unten).  

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Link zur Broschüre der Deutschen Rentenversicherung in Bayern mit einer Übersicht über die bei vorzeitigem Rentenbeginn anfallenden Kosten zum Abschlagsausgleich (im pdf-Format, hier: S. 35)  

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