Berlin (sth). Rund 645.000 Renten, die monatlich an deutschstämmige Spätaussiedlerinnen und -aussiedler aus Osteuropa gezahlt werden, sind gegenüber in Deutschland erworbenen Rentenansprüchen um 40 Prozent abgesenkt. Weitere 45.000 Renten sind zudem in der Höhe begrenzt – für alleinstehende Rentenbezieher auf höchstens 25 Entgeltpunkte (entspricht derzeit einer Rente von etwa 900 Euro brutto, d. Red.), für Paare auf maximal 40 Entgeltpunkte (etwa 1.440 Euro). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion.
Mit einem Sparpaket hatte die damalige Bundesregierung 1996 den Paragrafen 22b in das sogenannte Fremdrentengesetz (FRG) eingefügt, das die Renten für Aussiedler und Spätaussiedler regelt. Dieser Passus begrenzt die Zahl der für die Rentenhöhe maßgeblichen Entgeltpunkte, wenn die Zuwanderer aus Osteuropa erst nach dem 6. Mai 1996 nach Deutschland übergesiedelt sind. Zudem werden die sogenannten FRG-Entgeltpunkte für erstmals nach dem 30. September 1996 gezahlte Renten mit dem Faktor 0,6 vervielfältigt – statt mit dem Faktor 1, der bei der Berechnung von hierzulande erworbenen Rentenansprüchen zugrunde gelegt wird.
Unter Berufung auf Daten der Deutschen Rentenversicherung beziffert die Bundesregierung die Zahl der im Jahr 2010 gezahlten Renten mit Bezug zum FRG auf knapp 481.000. Im Jahr 2020 seien rund 630.000 Renten und 2021 knapp 645.000 gezahlte Renten vom FRG betroffen gewesen, heißt es weiter. Die durchschnittliche monatliche Nettorente von Spätaussiedlern hatte demnach im Jahr 2010 eine Höhe von rund 589 Euro, 2020 von etwa 815 Euro und im vergangenen Jahr von rund 827 Euro.
