Ihre-Vorsorge Logo

A1-Bescheinigung für Auslandsaufenthalte

Berufliche Grenzgänger brauchen eine A1-Bescheinigung, wenn im EU-Ausland deutsches Sozialrecht für sie weiter gelten soll.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Bad Homburg (mjj) Wer nur vorrübergehend im EU-Ausland arbeitet, für den gilt in der Regel deutsches Sozialversicherungsrecht – dokumentiert durch eine A1-Bescheinigung. Liegt diese vor, müsse Arbeitnehmer nicht in zwei oder mehreren Staaten Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige brauchen die Bescheinigung immer dann, wenn sie grenzüberschreitend innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeiten. In der Regel ist der Arbeitgeber für den Antrag auf einer A1-Bescheinigung zuständig. Selbstständige können sich an Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) oder an ihren Rentenversicherungsträger wenden.

Auch nachträgliche Beantragung möglich

Zwar könne bei kurzfristigen oder kurzzeitigen Dienst- oder Geschäftsreisen bis zu einer Maximaldauer von sieben Tagen die A1-Bescheinigung nachträglich beantragt werden, aufgrund verstärkter Kontrollen im Ausland sei es aber empfehlenswert, eine Bescheinigung im Voraus zu beantragen, rät die Deutsche Rentenversicherung. 

Mehr Informationen

www.deutsche-rentenversicherung.de
Themenspecial zu A1-Bescheinigungen der Deutschen Rentenversicherung 

www.bmas.de
Informationen des Bundessozialministeriums

Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Krempelt die Koalition die Rente wie angekündigt um – trotz aller Widerstände auch in den Reihen von CDU und SPD? Schwarz und Rot bemühen sich, die Reihen zu schließen.

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Onlinevorträge zu unterschiedlichen Themen an – auch zur Frage, welche Leistungen Hinterbliebene erhalten können.

Time
2 Minuten

Ab Januar 2027 gilt das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als Krankenkassen-Reform bezeichnet. Was sich für Menschen ändert, die arbeiten und Altersrente in Teilrente beziehen.

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026