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Abgeordnete für Teilbarkeit von Kindererziehungszeiten

Bundestags-Petitionsausschuss unterstützt Forderung, dass beide Elternteile Rentenansprüche für Erziehung eines Kindes haben können.

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Familie grillt im Garten.

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Berlin (hib/sth). Der Petitionsausschuss des Bundestags unterstützt Überlegungen, die Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung auf beide Elternteile aufteilen zu können. In einer Sitzung des Ausschusses am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und AfD eine Beschlussempfehlung, eine entsprechende Petition an das Bundesarbeitsministerium (BMAS) zu überweisen.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Anrechnung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausschließlich bei einem Elternteil erfolgt, sondern durch Aufteilung der Erziehungszeit beide Elternteile Rentenanwartschaften erwerben können. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass in vielen Familien nicht mehr ausschließlich ein Elternteil für die Erziehung des Kindes verantwortlich sei. Vielmehr erfolge untereinander eine hälftige Aufteilung. "Darauf, wer das Kind geboren oder dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist, kommt es hingegen nicht an", heißt es in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses.

Bei einer hälftigen Aufteilung könnten Mutter und Vater eines nach 1991 geborenen Kindes jeweils 1,5 Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben bekommen. Bisher bekommt der Elternteil, der den Hauptteil der Erziehung übernommen hat – in der Regel die Mutter – drei Entgeltpunkte angerechnet. Ein Entgeltpunkt entspricht dem Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners – derzeit etwa 41.500 Euro Bruttojahresverdienst – nach einem Jahr Zahlung von Rentenbeiträgen. 

Aufteilung der Erziehungszeit durch gemeinsame Erklärung möglich

Die Bundesregierung hatte auf die geltende Rechtslage verwiesen, der zufolge die Kindererziehungszeit nur der Mutter zugeordnet werde, "wenn die Eltern keine andere Zuordnung bestimmen". Die Eltern hätten aber die Möglichkeit, die Kindererziehungszeit zeitlich nacheinander unter sich aufzuteilen und eine übereinstimmende Erklärung darüber abzugeben. Dadurch könne "im Ergebnis erreicht werden, dass jedem Elternteil die Hälfte der Kindererziehungszeit anzurechnen ist", heißt es in der Regierungsvorlage.

Der Petitionsausschuss begrüßte diese Regelung ausdrücklich. Gleichwohl sei der Vorschlag der Petentin ausdrücklich anzuerkennen, der aus Sicht der Abgeordneten eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits bestehenden Gestaltungsoptionen darstellen könne und insoweit möglicherweise den gewandelten Lebensweisen und Rollenverteilungen in einer Partnerschaft Rechnung trage. "Vor diesem Hintergrund befürwortet der Petitionsausschuss eine Prüfung der gesetzgeberischen Forderung der Petentin, bei der dann auch die finanziellen Auswirkungen und möglicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die gesetzliche Rentenversicherung zu betrachten wären", heißt es in der Beschlussempfehlung.

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