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Altersarmut: Jüdische Zuwanderer stark betroffen

Die Armutsquote bei jüdischen Zuwanderern liegt im Alter bei 50 Prozent – auch wenn laut einer Befragung viele einen akademischen Abschluss haben.

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Seniorin mit Brille steht am Fenster, schiebt die Gardine zur Seite und schaut nach draußen.

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Frankfurt (iv). Die Rente reicht bei 2,4 Prozent der deutschen Senioren nicht aus, um den Lebensunterhalt allein zu bestreiten. Sie sind zusätzlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Dagegen liegt die Altersarmut-Quote bei jüdischen Zuwanderern bei 50 Prozent. Das geht aus einem Bericht der „Jüdischen Allgemeine“ vom Donnerstag hervor.

Fremdrentengesetz gilt nicht für Zuwanderer

Jüdische Zuwanderer sind rechtlich nicht mit Spätaussiedlern gleichgestellt. Spätaussiedler gelten nach dem Bundesvertriebenengesetz als Deutsche und bekommen Leistungen nach dem deutschen Fremdrentengesetz. Dieses Gesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Vertriebene und Spätaussiedler für ihre im Ausland geleistete („fremde“) Arbeit in Deutschland eine Altersrente zusteht. Nach dem Eingliederungsprinzip sollen sie so behandelt werden, als ob sie ihr Berufs- und Versicherungsleben in Deutschland verbracht hätten.

Maximal 25 Rentenpunkte

Von dieser Regelung sind jüdische Zuwanderer bislang ausgeschlossen. Doch selbst wenn es zu einer Gleichbehandlung mit Spätaussiedlern käme, wären viele der etwa 140.000 jüdischen Zuwanderer, die nach dem 6. Mai 1996 nach Deutschland kamen, immer noch auf die Grundsicherung angewiesen. Denn nach der Neuregelung des Fremdrentengesetzes erhalten Spätaussiedler und damit auch Zuwanderer, die nach dem 6. Mai 1996 nach Deutschland gezogen sind, maximal 25 Entgeltpunkte.

Akademischer Abschluss wird oft nicht anerkannt

Zu der finanziellen Situation von jüdischen Zuwanderern hat der Zentralrat der Juden und die Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) stichprobenartig bundesweit 1000 Betroffene befragt: 687 Befragte hatten einen akademischen Abschluss im Herkunftsland abgelegt, aber nur bei 151 wurde dieser in Deutschland anerkannt. Nur 323 Befragte beziehen eine Altersrente, die jedoch nicht ohne zusätzliche Leistungen aus der Grundsicherung zum Leben ausreicht.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird eine Lösung für die Altersarmut bei jüdischen Zuwanderern angestrebt. Darin ist allgemein vorgesehen, „für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess“ einen „Ausgleich durch eine Fondslösung“ zu schaffen. Das solle auch für die Gruppe der jüdischen Kontingentflüchtlinge geprüft werden. Bislang ist allerdings die Frage der Finanzierung noch nicht geklärt.

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