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Alterssicherung: Darauf müssen Europäer sich einstellen

Die Europäische Kommission hat den Rentenangemessenheitsbericht 2021 veröffentlicht. Zwei Fachleute aus Brüssel erläutern, was dahinter steckt.

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Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

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Brüssel (s-w/iw). Seit dem Jahr 2017 för­dert die Euro­päi­sche Säule sozia­ler Rechte mit ihrem Prin­zip 15 das Recht auf ein ange­mes­se­nes Alters­ein­kom­men. Nicht erst seit die­sem Jahr unter­stützt der alle drei Jahre ver­öf­fent­lichte Ren­ten­an­ge­mes­sen­heits­be­richt von EU-Kom­mis­sion und Sozi­al­schutz­aus­schuss die­ses Anlie­gen durch aus­führ­li­che Ana­ly­sen, und zwar der aktu­el­len Lage und der künf­tig zu erwartenden Ent­wick­lun­gen. Nach wie vor geschieht dies an einem dop­pel­ten Maß­stab: Rei­chen die Ren­ten zur Auf­recht­er­hal­tung des Lebens­stan­dards, und ver­hü­ten sie Alters­ar­mut?

Der Angemessenheitsbericht 2021 geht zunächst auf die Ent­wick­lun­gen der drei letz­ten (bis 2019) Jahre ein. Nach einem Rück­gang von Armut und sozia­ler Aus­gren­zung (feh­len­der Zugang zu elementaren Gütern) Älte­rer sind die Werte in den letz­ten Jah­ren EU-weit wie­der leicht gestie­gen, und zwar auf 18,5 Prozent; Deutsch­land liegt leicht dar­über. Gestie­gen ist auch die „Tiefe“ der Armut, das heißt der durch­schnitt­li­che Abstand von der Armuts­grenze.

Nied­rige Alters­ein­künfte sind oft das Ergeb­nis nied­ri­ger Erwerbs­ein­künfte und unter­bro­che­ner Erwerbskarrie­ren. Alters­ar­mut ist daher oft weib­lich. Die geschlechts­be­zo­gene „Ren­ten­schere“ beträgt immer noch 29,5 Prozent (2019), ist aber immer­hin seit 2016 um 2,8 Pro­zent­punkte gesun­ken, und auch in Deutsch­land hat sie sich ver­rin­gert. Modell­rech­nun­gen für vier Län­der zei­gen, dass sich aufgrund geänder­ter Erwerb­s­kar­rie­ren die Ren­ten­schere bis zum Jahr 2050 deut­lich ver­rin­gern wird.

In vielen Ländern hat sich die Dauer des Ruhestands verkürzt

Inter­es­sant ist die Beob­ach­tung, dass sich in vie­len Län­dern die Dauer des Ruhe­stands ver­kürzt hat: Das Ren­ten­al­ter steigt schnel­ler als die Lebens­er­war­tung. Im Lebens­zy­klus wer­den im Schnitt 40 Jahre aktiv und 20 Jahre im Ruhe­stand ver­bracht.

Sehr aus­führ­lich erläu­tert der Bericht die seit dem letz­ten Bericht durch­ge­führ­ten Ren­ten­re­for­men. Hier sol­len nur ein paar her­vor­ge­ho­ben wer­den: die Stär­kung der Lohn­er­satz­funk­tion, die Rück­nahme oder Ver­schie­bung von bereits beschlos­se­nen Anhe­bun­gen des Ren­ten­al­ters, die Ver­bes­se­rung des Zugangs für Selb­stän­dige, sowie eine Ver­bes­se­rung der Ren­ten­an­wart­schaf­ten für Betreu­ungs- und Pfle­ge­tä­tig­keit. Das Haupt­au­gen­merk der Refor­men lag aller­dings auf der Redu­zie­rung von Alters­ar­mut.

Was die Zukunft angeht, so warnt der Bericht unzwei­deu­tig vor einem Absin­ken des Ren­ten­ni­veaus. Wer im Jahr 2059 in Rente gehe, werde im Ver­hält­nis zu sei­nem Erwerbs­ein­kom­men eine nied­ri­gere Rente haben als ein Neu­rent­ner im Jahr 2019 – bei glei­cher Erwerb­s­kar­riere. Zwar pro­ji­ziert der Bericht ver­gleichs­weise län­gere Erwerbs­ver­läufe. Diese blie­ben aber hin­ter dem Anstieg des gesetz­li­chen Ren­ten­al­ters zurück. Metho­disch fußt diese Aus­sage aus einem Ver­gleich der theo­re­ti­schen Ersatz­ra­ten. "Theo­re­tisch", weil er auf Mus­ter­fäl­len beruht. Und "Ersatz", indem die Höhe der ers­ten Ren­ten­zah­lung mit dem Niveau des letz­ten Lohns vor Ein­tritt in den Ruhe­stand ver­gli­chen wird.

Netto-Ersatzrate in Deutschland im unteren Bereich

Heute (2019) liegt die Netto-Ersatz­rate unter Berück­sich­ti­gung der Steu­ern zum Beispiel im Fall Deutsch­lands bei 57,8 Prozent und damit im unte­ren Bereich – gegen­über dem Spit­zen­rei­ter „Niederlande“ mit über 100 Prozent. Im letz­te­ren Fall wurde aller­dings die quasi-obli­ga­to­ri­sche zweite, betrieb­li­che Säule mit hin­ein­ge­rech­net – andern­falls wären die Zah­len deut­lich nied­ri­ger. In Zukunft – bis zum Jahr 2059 – sieht der Bericht das Niveau in vie­len Mit­glied­staa­ten dras­tisch absin­ken, wäh­rend es zum Beispiel in Deutsch­land leicht stei­gen würde.

Auch wenn COVID-19 lang­fris­tig Spu­ren in den Anwart­schaf­ten hin­ter­las­sen mag - der dies­jäh­rige Bericht fasst das Thema noch nicht an, da dies ver­früht erscheine.

Der Ange­mes­sen­heitsbericht beschränkt sich nicht auf die Dar­stel­lung von Fak­ten und Pro­jek­tio­nen, son­dern ent­hält auch immer wie­der Poli­ti­k­emp­feh­lun­gen. Hierzu gehört vor allem der (nicht neue) Rat, in einem sich wan­deln­den Wirt­schafts- und Arbeits­markt­um­feld und vor dem Hin­ter­grund des demographi­schen Wan­dels die Alters­si­che­rung auf eine brei­tere Finan­zie­rungs­ba­sis zu stel­len, vor allem durch eine pro­gres­sive Gestal­tung der Abga­ben. Auch sol­len lohn­be­zo­gene Bei­träge stär­ker durch andere, weni­ger das Arbeits­ein­kom­men belas­tende Quel­len ergänzt wer­den – wie zum Beispiel Kapitaler­träge oder Ver­mö­gen.

Als Bei­spiel für eine Diver­si­fi­zie­rung der Finan­zie­rungs­grund­lage wird aus­drück­lich die fran­zö­si­sche Solidar­steuer (CSG) genannt, deren Erträge gezielt den Sozi­al­schutz­sys­te­men zugu­te­kom­men. Der mög­li­che Bei­trag von Ver­brauchs- und ins­be­son­dere Umwelt­steu­ern zur Finan­zie­rung des Sozialschutzes wird dage­gen vor­sich­tig dis­ku­tiert. Die Mit­glied­staa­ten wer­den auf­ge­for­dert, mehr zur Besei­ti­gung der Geschlech­terun­gleich­heit zu unterneh­men, etwa durch einen Aus­bau von Gut­schrif­ten für betreu­ungs­be­dingte Unter­bre­chun­gen der Erwerb­s­kar­riere. Aty­pi­sche und selb­stän­dige Erwerbsarbeit sei bes­ser zu schüt­zen.


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