Berlin/Frankfurt am Main (sth). Die von der Bundesregierung geplante Pflegereform, zu der auch eine Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung gehört, hat Auswirkungen auf das Niveau der gesetzlichen Renten. Dies wiederum könnte eine bisher unerwartete zusätzliche Kostenbelastung für die Rentenkassen zur Folge haben. Das geht aus der Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für eine Sachverständigen-Anhörung zur Pflegereform hervor, die vor wenigen Tagen im Bundestag stattfand.
Den Regierungsplänen zufolge soll der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab dem 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent steigen. Zudem soll der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,35 auf künftig 0,6 Prozent angehoben werden. Beschäftigte ohne Kinder müssten damit künftig 4,0 statt 3,4 Prozent ihres Verdiensts an die Pflegekassen abführen. Die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner müssen den künftig höheren Pflegebeitrag laut Gesetzentwurf wie bisher allein tragen. Dadurch würde ab der Jahresmitte aber nicht nur ihre Nettorente sinken (wenn man die zum gleichen Zeitpunkt anstehende Rentenerhöhung außer Acht lässt, d. Red.). Auch das Rentenniveau würde unter die bis Ende 2025 gesetzlich festgeschriebene Mindesthöhe von 48 Prozent fallen, stellt die DRV in ihrem Positionspapier fest.
Rentenniveau würde unter die gesetzliche Mindesthöhe fallen
Der Hintergrund: Das Rentenniveau – offiziell „Sicherungsniveau vor Steuern“ – beschreibt das Verhältnis zwischen der Netto-Rente eines Rentners oder einer Rentnerin, die während ihrer Erwerbszeit 45 Jahre lang genau durchschnittlich verdient haben, und ihrem früheren Nettoverdienst. Für die Nettobeträge werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitsverdienst und von der Rente abgezogen. Wenn die Pflegebeiträge nun wie von der Bundesregierung geplant steigen, würden im Gegenzug Nettoverdienste und Nettorenten sinken – und zugleich das Rentenniveau unter die derzeit gesetzlich festgelegte Mindesthöhe.
Um ein solch unzulässiges Abschmelzen zu verhindern, müssten die Renten deshalb 2024 und 2025 „höher ausfallen“ als nach der Rentenanpassungsformel vorgesehen, heißt es in der DRV-Stellungnahme. Dies habe „entsprechende Mehrausgaben der Rentenversicherung zur Folge“. Mehr noch: In diesem Fall lägen die Rentenausgaben künftig „dauerhaft in jedem Jahr höher“, schreiben die DRV-Finanzfachleute. 2022 waren die Bezüge der Rentnerinnen und Rentner um 5,35 Prozent in den alten und 6,12 Prozent in den neuen Ländern gewachsen, Mitte dieses Jahres klettern sie um weitere 4,39 bzw. 5,86 Prozent.
